Die neue Ausgabe der DGHS-Verbandszeitschrift Humanes Leben Humanes Sterben (HLS 1/2005) liegt vor. Journalisten, Schulen und Bibliotheken erhalten kostenfrei Probeabos.
Patientenschutz und Patientenwille im Zentrum der Aufmerksamkeit Bundesjustizministerium arbeitet an besserer Aufklärung und Rechtslage
Zentrales Thema ist der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zu einer Änderung des Betreuungsrechts, mit der Patientenverfügungen gestärkt werden sollen. Wichtiges Ergebnis ist bereits jetzt, dass dieses existenzielle Thema stärker ins öffentliche Bewusstsein gehoben wurde. Die DGHS wurde vom Bundesjustizministerium um eine Stellungnahme zum Entwurf gebeten, der derzeit vorbereitet wird (vgl. S. 4).
Selbstbestimmung bis zur letzten Lebensminute notfalls mit prophylaktischem Freitod
Im Leitantrag des DGHS-Präsidiums zur Hauptversammlung 2004 bekannt sich die DGHS zum freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat, zu seiner Konkretisierung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und zur Einhaltung der geltenden Gesetze. Mit diesem Leitantrag spricht sich die DGHS gegen Grauzonen im Bereich der Sterbehilfe aus und wendet sich deutlich gegen gewisse Erwartungshaltungen, die an sie herangetragen werden. Die DGHS kann und will nicht jeder Erwartungshaltung entsprechen, die ihr gegenüber geäußert wird. Die Grenze für die Hilfsmöglichkeiten ist immer das geltende Recht.
Der Staat hat die Würde des Einzelnen zu schützen, er darf nicht zulassen, dass ein Bürger zum Objekt der Menschenwürdedefinition eines anderen wird (vgl. Hufen, in: NJW 12/2001, S. 850 ff.). Wenn der Mensch diese Würde nicht mehr gewahrt sieht, soll er die Möglichkeit haben, den als unwürdig empfundenen Sterbeprozess abzukürzen.
In dieser HLS werden die Thesen zum Recht auf Freitod mit medizinischer Hilfe von Frank-Reiner Rupprecht diskutiert (vgl. S. 6 ff.), der sich dafür ausspricht, dass der Gesetzgeber endlich das Recht des Individuums auf Freitod anerkennt als Ausfluss der Autonomie und Freiheit des Menschen. Aus der Schweiz wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Suizid-Prävention vorgestellt (vgl. S. 22 f.).
Christentum auf dem Prüfstand Die HLS im Gespräch mit Uta Ranke-Heinemann
Sterben und Tod haben ihr ganzes Leben bestimmt; das und ihre Ansichten zu Freitod, Glauben und Leiden erläutert die erste Professorin der Welt für katholische Theologie und Tochter des früheren Bundespräsidenten, Uta Ranke-Heinemann (vgl. S. 20 f.).
Was es sonst noch gibt
Das neue HLS-Heft bringt darüber hinaus sehr informative Seiten, z. B. zu den Themen
- Patientenrechte im Schadensfalle (S. 13)
- Exitus patet: Der Ausgang steht offen, aber nur für eine bestimmte Zeit. Bilanzsuizid als letzter Ausweg (S. 31) oder
- Der lange Weg zum Minimal-Konsens. Frankreich gibt sich als drittes Nachbarland eine gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe (S. 46 f.).
Wer sich über öffentliche DGHS-Veranstaltungen im Bundesgebiet informieren möchte, sollte die HLS nicht bereits nächste Woche beiseite legen. Im Mittelteil finden sich von Augsburg bis Wuppertal, von Berlin bis Stuttgart und von Rostock bis Worms interessante Angebote.
Ausgewählte HLS-Artikel ab sofort auch im Internet unter <link http: www.humanesleben-humanessterben.de _blank>www.humanesleben-humanessterben.de
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Humanes Leben Humanes Sterben (HLS). Die Zeitschrift der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS). Herausgeber und Verleger: DGHS, vertreten durch ihren Präsidenten, Karlheinz Wichmann. Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V., Postfach 11 05 29, 86030 Augsburg, Tel.: 08 21/50 23 50, Fax: 08 21/5 02 35 55, info@humanesleben-humanessterben.de, Internet: www.humanesleben-humanessterben.de V.i.S.d.P.: Claudia Wiedenmann M.A.