"Humanes Leben - Humanes Sterben" (HLS 1/2004). Zur neuesten Ausgabe der DGHS-Zeitschrift

Folgende Schwerpunkthemen werden behandelt:

1. Es fehlt der Mut - Interview mit Reinhold Messner "Humanes Leben - Humanes Sterben" HLS 1/2004, S. 8 f.

"Die Politiker aber haben nicht den Mut, dieses heikle Problem "Sterbehilfe" anzupacken..." - so Reinhold Messner, der berühmte Extrembergsteiger und Europaabgeordnete in einem Interview mit dem Chefredakteur der HLS. Messner bekennt sich zur Basisdemokratie. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) hatte in Medieninformationen wiederholt darauf hingewiesen, dass ein Großteil der Bundesbevölkerung in Fragen der Sterbehilfe und -begleitung völlig anders denkt als die Meinungsmacher in Politik und Medienlandschaft dies in der Regel tun. 

2. Neue Repräsentativumfragen (forsa, Oktober und November 2003) werden als unbequeme Wahrheit von den Medien in Deutschland verschwiegen. Schutzbehauptungen von Ärztefunktionären sind entlarvt. Die HLS veröffentlicht die Fakten (S. 17 ff.). 

Welche neue Freundin Fußballstars haben oder was barbusige Frauen den Klatschspalten zu berichten wissen, ist der Medienlandschaft in Deutschland meist wichtiger als die existenziellen Nöte und Erwartungshaltungen der Bundesbürger. Dies beweisen einmal mehr aktuelle Repräsentativumfragen von forsa zu Patientenverfügung und Arztvertrauen; denn die Umfrageergebnisse werden verschwiegen. Deshalb widmet sich die DGHS-Verbandszeitschrift dem sensiblen Thema auf vier Seiten: 

a) Die Mehrheit der Bundesbürger (53 %) weiß nach eigenen Angaben, was eine Patientenverfügung ist. Das Alter ist meist entscheidend. Denn bei knapp 70 % der Bürger ab 60 Jahren ist sie bekannt. Häufiger als jüngere Altersgruppen machen Menschen ab 60 von dieser Vorsorgemöglichkeit Gebrauch - obwohl es keine Garantie dafür gibt, dass jüngere Bürger nicht von schwersten Krankheiten oder Unfällen heimgesucht werden. 

b) Die große Mehrheit der Bevölkerung (84 %) würde ihrem Hausarzt das Vertrauen nicht entziehen, wenn dieser einem unheilbar kranken Patienten bei der Selbsttötung geholfen hätte. Auch bei der aktiven direkten Sterbehilfe würde nur jeder 5. Patient das Vertrauen zum Hausarzt verlieren, wenn er wüsste, dass dieser schon einmal bei einem unheilbar kranken Patienten aktive direkte Sterbehilfe geleistet hat. 

Die Ergebnisse der vorliegenden Umfrage haben die Argumentation der verfassten Ärzteschaft nachhaltig erschüttert. Weitergehende Sterbehilfeformen und die gesetzliche Normierung einer auch aktiven direkten Sterbehilfe werden von der Mehrheit der Bevölkerung gewünscht. Ärztefunktionären und Politikern wird es zukünftig schwerer fallen, sich in Diskussionen auf das angeblich bedrohte Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient zu berufen. 

3. Woche für das Selbstbestimmungsrecht (WfSR) "Humanes Leben - Humanes Sterben" HLS 1/2004, S. 4 ff. 

Erneut organisierte die DGHS eine Woche für das Selbstbestimmungsrecht. Herausragende Referenten konnten bei überfüllten Sälen in Berlin, Köln und Hamburg Desinformationen, die in Deutschland gegen das konkrete Selbstbestimmungsrecht von Patienten am Lebensende kursieren, zurecht rücken. Auch die ergänzenden Veranstaltungen zeigten bundesweit ein erhebliches Interesse der Bevölkerung an einer Aufklärung, die deutlich macht, wie wichtig es ist, möglichst schon in jungen und gesunden Tagen auch juristisch klug vorzusorgen. 

4. Positionspapier der DGHS zur Suizidprophylaxe "Humanes Leben - Humanes Sterben" HLS 1/2004, S. 42 - 46 

Auf diesen Seiten wird das vor einiger Zeit vom Präsidium der DGHS beschlossene Positionspapier zur Suizidprophylaxe abgedruckt (vgl. auch www.dghs.de). Diese Positionen besagen im Wesentlichen, dass die DGHS die verfassungsmäßigen Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland unterstützt, die insbesondere in Art. 1 und 2 GG festgelegt sind. 
Die DGHS arbeitet auf der Grundlage des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates und setzt sich im Rahmen des Willensbildungsprozesses der Bürger unseres Staates dafür ein, dass das Selbstbestimmungsrecht des Menschen bis zur letzten Lebensminute auch das Verfügungsrecht über das eigene Leben einschließt und jeder Bürger zur Wahrung seines Würde-Verständnisses, aus humanitären Gründen und in Ausübung seines Freiheits- und Persönlichkeitsrechtes einen Sterbeprozess notfalls - d. h. als Ultima Ratio - von eigener Hand abkürzen kann. Die DGHS unterstützt nicht die Suizidabsicht gesunder Menschen, sondern trägt durch eine breite Palette an Hilfsangeboten dazu bei, Suizide zu verhindern und zu reduzieren. 

5. DGHS mit praktischen Orientierungs-Hilfen "Humanes Leben - Humanes Sterben" HLS 1/2004, u. a. S. 6, 13 f., 16 

Die aktuelle Ausgabe der DGHS-Verbandszeitschrift belegt wiederum das breite Spektrum der Hilfen und Informationen; dazu zählen u. a.: 

  • Hinweise auf die Bedeutung der Patientenverfügung (S. 6 und 48)
  • Tipps zu sehenswerten Ausstellungen und Filmen (S. 33)
  • Hinweise zu bestimmten Krankheiten; hier: Tuberkulose (S. 10 f.) 

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