Hohe Hürden für die Selbstbestimmung

DGHS lehnt Gesetzentwurf als Angriff auf den mündigen Patienten ab

(dgpd Augsburg). Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) lehnt den von einer Abgeordnetengruppe um Bosbach und Göring-Eckhardt vorgelegten Entwurf als zu umständlich ab. Dieser „Generalangriff auf den mündigen Patienten“, so DGHS-Präsident Karlheinz Wichmann, dürfte die meisten Menschen vom Abfassen einer Patientenverfügung eher abhalten, denn die Hürden sind unverhältnismäßig hoch.

„Es gibt kein portionierbares Recht auf Selbstbestimmung“ unterstreicht der DGHS-Präsident. Der Entwurf sieht eine abgestufte Gültigkeit der Patientenverfügung vor. Soll sie verbindlich sein, muss sie u. a. – analog zum österreichischen Patientenverfügungsgesetz – alle fünf Jahre erneuert werden.

Die notarielle Beglaubigung ist eine zusätzliche unpraktikable Hürde. Abgelehnt wird auch die Pflicht zu einer ärztlichen Beratung. Die DGHS empfiehlt eine solche Beratung, wenn tatsächlich eine schwere lebensbedrohliche Erkrankung diagnostiziert wird. Man kann dies aber nicht verordnen. „Wir brauchen in Deutschland keinen ‚Führerschein’ zum Ausschluss leidensverlängernder Maßnahmen“, so Wichmann. Das Recht des Patienten, ärztliche Behandlungen abzulehnen, ist ein verfassungsgemäßes Grundrecht und muss gesetzlich geschützt werden.

Nicht bedacht haben die Initiatoren des neuen Entwurfs außerdem, dass sie mit ihren hohen bürokratischen Hürden auch den Patienten mit einem Patientenschutzbrief zur lebenserhaltenden Therapie schaden. Die von der DGHS entwickelte Verfügung soll sicherstellen, dass Patienten auf Wunsch alle möglichen Therapien und medizinischen Maßnahmen am Lebensende ausschöpfen können, wenn sie dies wollen.

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