(dgpd Berlin) Die DGHS begrüßt die Äußerung von Frau Professorin Dr. Christiane Woopen, Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, die sich in verschiedenen Medien für die Zulassung des ärztlich assistierten Suizids im „existenziellen Ausnahmefall“ ausgesprochen hatte. Wenn ein Arzt eine solche Hilfe mit seinem Gewissen vereinbaren könne, solle „das Gesetz schweigen“, hatte Woopen gesagt. Noch ist im deutschen Strafrecht eine Regelung zur Hilfe beim Suizid nicht vorgesehen, es würde allenfalls der Tatbestand der Unterlassenen Hilfeleistung (§ 323 c StGB) greifen. Das ärztliche Standesrecht indes war von der Bundesärztekammer im Jahr 2011 dahingehend verschärft worden, dass es seitdem in der Musterberufsordnung heißt: „Sie (die Ärzte) dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“ Auch wenn kein klarer Sanktionsrahmen definiert worden war, sind die Ärzte stark verunsichert. Dazu kommt, dass die strenge Verbotsvorgabe nur von der Hälfte der Landesärztekammern in ihre Berufsordnungen übernommen worden war, was unter anderem der DGHS-Kampagne für „Gewissensfreiheit für Ärzte“ zu verdanken ist.
In dieser Legislaturperiode beschäftigt sich der Deutsche Bundestag mit einem geplanten Gesetzesvorhaben, das eine gegenwärtig straffreie Form der Sterbehilfe betrifft, die Beihilfe zum Suizid. Danach soll nunmehr nicht nur die gewerbsmäßige, also kommerzielle, sondern darüber hinaus auch die geschäftsmäßige, d. h. jede organisierte Suizidhilfe verboten werden.
Damit würde auch Ärzten Strafe angedroht, die einem todkranken Patienten behilflich wären, dessen Leben selbstbestimmt zu beenden. Der Sterbewillige wäre mehr als bisher darauf an-gewiesen, den strapaziösen Weg in die Schweiz anzutreten zur Erlösung von seinem Leiden fern seiner vertrauten Umgebung. Mit oft grausamen Methoden ausgeführte Verzweiflungssuizide solcher Kranker würden sich häufen, nicht selten auch unbeteiligte Dritte einbeziehen. Die gleichzeitig von der Politik angestrebte Missbrauchsverhütung wäre damit nicht mehr möglich, sondern im Gegenteil kontraproduktiv.
Die 1980 gegründete DGHS als älteste und mit 26.000 Mitgliedern größte deutsche Men-schenrechts- und Patientenschutzorganisation warnt deshalb dringend vor einer solchen Ver-änderung der Gesetzeslage. Auch die DGHS lehnt jede Form einer kommerziellen Sterbehilfe ab, fordert jedoch Straffreiheit für die ärztliche Begleitung und Ermöglichung einer selbstbestimmten und selbst eingeleiteten Lebensbeendigung eines unheilbar Leidenden und die Möglichkeit einer organisierten Vermittlung an solche Ärzte. Dies unter der Vorbedingung, dass nach ausführlicher Information und Beratung des Kranken palliative Möglichkeiten erschöpft oder von dem Betroffenen nicht mehr erwünscht sind. Die DGHS weiß sich dabei bestärkt durch eine große Mehrheit der Bevölkerung, die eine ärztliche Sterbehilfe dieser Art befür-wortet und wünscht. Die jüngste dazu in Auftrag gegebene Repräsentativ-Umfrage (FORSA) ergab eine Zustimmung von 77 Prozent.
Die DGHS weist ausdrücklich auf das im Grundgesetz verbürgte Selbstbestimmungsrecht des Menschen hin und plädiert deshalb dafür, dass diese Möglichkeit einer Sterbehilfe unter Fest-legung klarer Sorgfaltskriterien besteht. Dabei sollte der Gesetzgeber einbeziehen, dass hierfür geeignete Medikamente, die eine schmerzlose Lebensbeendigung gewährleisten, legal verfügbar sind. Die DGHS bietet an, ihre in mehr als 30 Jahren gewachsene Erfahrung mit dieser Thematik einzubringen.
Die DGHS fordert, dass den Ärzten standesrechtlich nicht mehr verwehrt wird, ihrer Gewissensfreiheit zu folgen, wenn es um die ärztliche Begleitung eines Suizides geht. Gemeinsam mit sechs anderen wichtigen humanistischen Verbänden legte die DGHS dazu im März 2014 ein Positionspapier „Zehn Leitsätze gegen ein strafgesetzliches Verbot der Beihilfe zum Suizid“ vor. Den Mitgliedern der Bundestags-Ausschüsse Gesundheit sowie Recht und Verbrau-cherschutz hat die DGHS soeben das Papier zugesandt.
Auf der gemeinsamen Website, auf der die Leitsätze einzusehen sind, haben sich bereits zahlreiche Unterstützer eingetragen.
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