Bei dem einstündigen Gespräch am 29. Februar mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, plädierten Elke Baezner, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), und der Ethik-Professor Dr. Dieter Birnbacher, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats der DGHS, für einen Rechtsanspruch auf Beistand auch im Sterben.
Anlass und Gegenstand des Gesprächs war der Referentenentwurf zu einem Patientenrechte-Gesetz, den die Bundesministerien für Justiz und Gesundheit am 16. Januar gemeinsam nach jahrelangen Diskussionen an die Öffentlichkeit gebracht haben. Mit dessen Verabschiedung ist noch in diesem Jahr zu rechnen. Mit dem Gesetz soll die unübersichtliche Rechtsprechung auf dem Gebiet der Patientenrechte in eine umfassende und verbindliche Form gegossen und damit den Patienten mehr Sicherheit im Behandlungsverlauf vermittelt werden.
Das Gesetz soll die Informationsrechte gemäß eines Leitbilds eines mündigen, eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Patienten regeln, aber auch die Aufklärungspflichten des Arztes, insbesondere bei Behandlungsfehlern. Damit will das Gesetz die Rechte des Geschädigten gegenüber den Leistungsträgern stärken. Dazu gehört die Verpflichtung von Krankenhäusern zur Einrichtung eines patientenorientierten Beschwerde-Managements mit Mindeststandards für ein Fehler-Meldesystem.
Elke Baezner und der Wissenschaftliche Beirat unterstreichen die Notwendigkeit von Verbesserungen insbesondere hinsichtlich schwerkranker und sterbender Patienten, die sie Herrn Zöller in Form einer schriftlichen Stellungnahme unterbreiteten. Das Gesetz sollte klarer als es der Entwurf erkennen lässt, herausstellen, dass Patienten, für die keine Therapien (mehr) verfügbar sind, ungeachtet dessen ein Recht darauf haben, über ihre Situation ehrlich und verständlich informiert zu werden. Dies hält die DGHS für unverzichtbar, damit Patienten ihr Selbstbestimmungsrecht auch am Lebensende wahren können.