(dgpd Augsburg) Schon jetzt ist absehbar, dass die Stellungnahme des Nationalen Ethikrates dasselbe Schicksal erleiden wird wie etliche andere Berichte: Die Empfehlungen rechtliche Klärung der Sterbebegleitung unter Berücksichtigung auch der Beihilfe zum Suizid von unheilbar Schwerkranken verhallen ungehört. Es ändert sich nichts und es wird keine substanziellen Verbesserungen für ein humanes Sterben in Deutschland geben.
Es mangelt nicht an Stellungnahmen oder Ethikgremien, sondern an der Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung kritisiert DGHS-Präsident Karlheinz Wichmann die Folgenlosigkeit der Berichte. Stellungnahmen wie die der Bioethik-Kommision Rheinland-Pfalz, der Kutzer-Kommission oder die Einzelinitiative des Bundestagsabgeordneten Stöckel hätten eine gute Grundlage für eine Diskussion abgegeben. Getan hat sich hingegen nichts, obwohl sich seither eine Vielzahl von Kommissionen, Ethikräten, Arbeits- und Fachgruppen mit den schwierigen Fragen am Lebensende befasst hat. Von allen Vorschlägen für mehr echte Selbstbestimmung darunter auch komplett ausgearbeitete Gesetzesvorlagen hat der Bundestag bislang nicht einen einzigen in öffentlicher Sitzung debattiert oder gar umgesetzt.
Das mag zum einen daran liegen, dass der Mehrheit der Parlamentarier die Anliegen der Bevölkerung, die ein menschenwürdiges und selbstbestimmtes Sterben in Deutschland fordert, nicht am Herzen liegen. Der Bundestag entspricht in seiner Zusammensetzung zudem ebenso wenig der Bevölkerung, wie die von ihm eingesetzten Gremien (z. B. Enquete-Kommission). Auch ein Deutscher Ethikrat als Nachfolger des Nationalen Ethikrates wäre nicht demokratisch, denn ihm werden keine Patienten und alten Menschen, keine normalen Bürger und keine Patientenschutzorganisation wie die DGHS angehören.
Politiker benennen gern linientreue Experten und Sachverständige, die sich eng an Partei- und Fraktionsinteressen ausrichten. Zu den mächtigen Gegnern der Selbstbestimmung gehören wie in Brüssel auch hierzulande klerikal ausgerichtete Organisationen. Ein Bundestagsabgeordneter brachte die Dinge einmal so auf den Punkt: Sie mögen zwar die besseren Argumente haben, aber wir haben die Macht. Aus Sicht der Schwerstkranken und Sterbenden, die hier und heute ihr Recht auf eine selbstbestimmte, frei verantwortliche und menschenwürdige Abkürzung ihres Sterbeprozesses einfordern, haben Ethikgremien deshalb lediglich Alibi-Funktion.