"Erst die Praxis wird die Auswirkungen zeigen"

DGHS zum Kabinettsbeschluss über Sterbehilfe-Gesetz

(dgpd) Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung das „Gesetz zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ gebilligt. Vermittlung, Verschaffung und Gewährung von Gelegenheiten zur Selbsttötung sollen nicht mehr gestattet sein. Der von der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgelegte Entwurf sieht vor, dass Angehörige und zum Beispiel Ärzte, die dem Patienten sehr nahestehen, NICHT mit Bestrafung rechnen müssen. Eine Hilfe zur Selbsttötung könnte beispielsweise durch Bereitstellen entsprechender Medikamente oder Nicht-Eingreifen nach bereits eingeleiteter Selbsttötung geschehen.    

„Ich begrüße es grundsätzlich, dass das Gesetz künftig die GEWERBSMÄSSIGE Sterbehilfe verbieten will. Wichtig sind aber auch Ausnahme-Regelungen, dass eine Ehefrau ihren todkranken Mann zu einer Sterbehilfe-Organisation im Ausland fahren darf. Ebenso dürfen nun Ärztinnen und Ärzten ihre Gewissens- und Handlungsfreiheit wahren, indem sie einem Patienten, zu dem sie ein Vertrauensverhältnis haben, beim Freitod helfen. Aber erst die Praxis wird zeigen, ob dieses Gesetz ausreicht, um verzweifelte Schwerstkranke künftig von Affekthandlungen oder einer unwürdigen Flucht ins Ausland abzuhalten“, so Elke Baezner, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. in einer ersten Stellungnahme zum Kabinettsbeschluss.  

 
Die DGHS plädiert seit langem dafür, dass Ärztinnen und Ärzte in Deutschland Patienten bei einem frei verantworteten Bilanz-Suizid unter Einhaltung von Sorgfaltskriterien assistieren dürfen. Deshalb hatte die DGHS dieses Jahr auch den Aufruf „Ärzte sollen helfen dürfen!“ gestartet. Noch verbietet das ärztliche Berufsrecht die Hilfe bei der Selbsttötung. Baezner bemängelt, dass das nun vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte „Gesetz zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ nur einen Teilbereich der Problematik behandelt. „Wir brauchen ein umfassendes Gesetz zur Regelung der Sterbehilfe und -begleitung“, so die DGHS-Präsidentin. 

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