Die Rückseite des Spiegels

Internationaler Tag der Menschenrechte und Sterbe-/Suizid(bei)hilfe

(dgpd Augsburg) Paul Watzlawick schrieb „Vom Schlechten des Guten“. Die Zeitschrift DER SPIEGEL veröffentlichte 2007 die Titelstory „Das Böse im Guten“. Die nächste Ausgabe der DGHS-Verbandszeitschrift „Humanes Leben – Humanes Sterben“ (HLS 1/2008) befasst sich im Editorial (S. 3) mit der Frage, ob es auch „das Gute im Bösen“, besser, im für „Böse“ Gehaltenen gibt.

Anlässlich des INTERNATIONALEN TAGES DER MENSCHENRECHTE wird der HLS-Beitrag vorab veröffentlicht. Damit wird erkennbar, dass es bei den Menschenrechten nicht nur um Kritiken an der Menschenrechtspraxis in fernen Ländern gehen kann. Vielmehr sollte, wie DGHS-Präsident Karlheinz Wichmann unterstrich, „Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte auch auf Schwerstkranke und Sterbende bezogen werden. Hier fehlt es an Bewusstsein und Aufklärung.“

Artikel 5 lautet:

„Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.“

In Deutschland und im Internationalen Recht fehlt es an einem umfassenden humanen Gesetzespaket zur Humanisierung des Pflege- und Sterbealltags, damit das Krankenbett nicht zur fremdbestimmten Folterstätte wird. Wichmann: „Auch die Unterlassung von Hilfeleistungen im, beim und zum Sterben kann grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung sein.“

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