DGHS Präsidentin Baezner begrüßt Verabschiedung des Stünker-Entwurfs

Berlin, Augsburg, 18. Juni 2009 - Nach sechsjähriger Diskussion hat der Bundestag heute endlich über die Patientenverfügung abgestimmt und damit erstmals eindeutig festgelegt, welche rechtlichen Grundlagen künftig dafür gelten sollen. Der Gesetzentwurf von Joachim Stünker (Drucksache 16/8442) erhielt bei der namentlichen Abstimmung im Bundestag 317 Stimmen und damit die Mehrheit. "Das neue Gesetz wird den Betroffenen die Gewähr geben, dass ihre Festlegungen verbindlich sind, und es schafft für Betreuer und Ärzte Rechtssicherheit, dem Willen des Patienten Rechnung tragen zu können", begrüßt Elke Baezner die Entscheidung. Seit 1985 hat sich die DGHS für eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung eingesetzt. Für die Patientenschutz-Organisation ist es der erste wichtige Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Regelung der Sterbehilfe und Sterbebegleitung. "Eine solche Regelung muss alle betroffenen Rechtsgebiete umfassen, Sorgfaltskriterien festlegen und deren Einhaltung überwachen", erläutert Baezner die Zielvorstellungen der DGHS.

Über die DGHS

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist eine Patientenschutz-Organisation, die sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 dem lebenslangen Selbstbestimmungsrecht der Menschen verpflichtet fühlt. Sie setzt sich dafür ein, den Menschen ein unerträgliches und sinnloses Leiden zu ersparen und ihnen auch im Sterben ihre Menschenwürde zu erhalten. Als erste, bundesweit aktive Patientenschutz-Organisation bietet die DGHS zahlreiche Hilfestellungen: Mit der Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht zur Heilbehandlung sowie der Beratung über Organspende wird ein umfassender Patientenschutz angeboten, der dem Wunsch des Patienten Rechnung trägt. Jeder kann individuell für sich entscheiden und verbindlich dokumentieren lassen, ob er  den Einsatz aller lebenserhaltenden Therapien wünscht oder ablehnt. Die von der DGHS eingerichtete Bundeszentrale für Patientenschutz erlaubt die EDV-gestützte Hinterlegung von Patientenverfügungen. Die Akademie für Sterbebegleitung (AfS) der DGHS informiert in Seminaren und Vorträgen zu den Themen Krankheit, Sterben, Tod, Trauer und Bestattung. Die Hospiz-Informationsstelle sowie das Info-Telefon zur Schmerztherapie vermitteln wohnortnahe Palliativstationen und Schmerztherapeuten.

Die demokratisch aufgebaute Patientenschutz-Organisation hat die Rechtsform eines gemeinnützigen eingetragenen Vereins. Sie arbeitet für menschenwürdige Bedingungen in Altenheimen, eine bessere Ärzteausbildung im Hinblick auf die Betreuung älterer und kranker Menschen, die flächendeckende Versorgung mit schmerztherapeutischen Einrichtungen sowie eine angemessene Honorierung der Gespräche mit Schwerstkranken und Sterbenden.

Weitere Informationen:

DGHS e.V.
Lange Gasse 2-4
86152 Augsburg
Tel.: +49 (0) 821 502 350

Ansprechpartner

Susanne Dehmel, Pressereferentin
Tel.: +49 (0) 821 502 3510
E-Mail: info@dghs.de
Internet: www.dghs.de

Pressekontakt

Vera Münch PR + TEXTE
Leinkampstr. 3
31141 Hildesheim
Vera Münch
Tel. + 49 (0) 5121 82613, mobil +49 (0) 171-382 55 45

Kontakt