DGHS lehnt kommerziell orientierte Suizid-Beihilfe ab

Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Landes Rheinland-Pfalz zur Strafbarkeit der Werbung für Suizidbeihilfe (Drucksache 149/10)

(dgpd Augsburg) Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. lehnt kommerzielle, profitorientierte Beihilfe zum Suizid entschieden ab. Dies betonte DGHS-Präsidentin Elke Baezner. Sie sagt: „Verzweifelte Menschen würden jeden Preis bezahlen für ein sicheres und schmerzfreies Sterbemittel. Aber daraus Kapital zu schlagen, ist im höchsten Grade unethisch.“ Damit stellt sich die DGHS gegen so genannte „Sterbehelfer“, die aggressiv dafür werben, beim Suizid Hilfestellung zu leisten – mit fragwürdigen Methoden und gegen ein hohes Honorar.

Einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundeslandes Rheinland-Pfalz vom 23. März 2010, die „Werbung für Suizidbeihilfe“ in § 217 StGB unter Strafe zu stellen, begrüßt die DGHS im Ansatz. Suizid und die Beihilfe sind in Deutschland nicht strafbar. Die DGHS weist aber die im Gesetzentwurf implizierte Unterstellung, Menschen könnten durch Werbung regelrecht zum Suizid „ermuntert“ werden, zurück.

„Suizide als wohlerwogene Ultima Ratio sind ein Ausdruck der Selbstbestimmung und der Würde des Einzelnen. Hier endet die Fürsorgepflicht des säkularen Staates ebenso wie die Glaubensgebote kirchlicher Kreise. Das eigene Sterben fällt in den Autonomiebereich des Individuums. Die Grundvoraussetzung für eine so schwere Entscheidung ist eine sachliche Information und damit die beste Garantie für echte Wahlfreiheit am Lebensende. Ein Gesetz, das respektlos mit den Bedürfnissen der Bevölkerung umgeht, bewirkt das Gegenteil: Das unerträglich gewordene Leben wird mit grausamen Methoden beendet, die mitunter auch noch Außenstehende wie Lokführer und Sanitäter traumatisieren“, gibt DGHS-Präsidentin Elke Baezner zu bedenken.

Elke Baezner: „Die DGHS verlangt eine offene Diskussion, keine politisch opportunistischen Entscheidungen über die Köpfe der Bevölkerung hinweg.“

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