(dgpd Augsburg) In der anhaltenden Diskussion um den Stellenwert des Patientenwillens legt nun der Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) ein 10-Thesen-Papier vor. Darin werden u.a. gesellschaftliche Gruppen wie etwa Ärzte, Politiker, Hospizbewegungen und Kirchen aufgefordert, das Wohl der betroffenen Patienten zur obersten Richtschnur zu machen, "nicht das Wohl des eigenen Parts".
Toleranz, Humanismus und Aufklärung sind die Eckpfeiler des "10-Thesen-Papier zur aktuellen Diskussionslage in Deutschland: Die Ethik des humanen Lebens und Sterbens". Das Selbstbestimmungsrecht wird als "Kern der Menschenwürde" gemäß Art 1 Grundgesetz aufgefasst, die der Staat bislang "nicht mit der gebührenden Ernsthaftigkeit" schützt und achtet. Den Menschenrechtsverletzungen im Pflege- und Sterbebereich müsse zeitnah entgegen getreten werden.
Eine umfassende gesetzliche Regelung der Sterbehilfe und -begleitung soll allgemein verständliche Regelungen festlegen, damit nicht über Menschenleben fremdbestimmt verfügt wird. Nicht ein Arzt, ein Betreuer oder ein Gericht sollen über die Sinnhaftigkeit einer Therapie entscheiden, sondern der Betroffene selbst - am besten gemeinsam mit dem Arzt. Abgelehnt wird ein fremdbestimmter Gnadentod und "jede Form von Tötungen ohne Verlangen".
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) setzt sich mit zahlreichen Freunden und Förderern für das Recht auf ein wirklich selbstbestimmtes Sterben ein.