(dgpd Augsburg) Mit dem von einer Abgeordnetengruppe um Joachim Stünker eingebrachten Gesetzentwurf hat der Deutsche Bundestag nun die Chance, zu zeigen, dass ihm die Art und Weise, wie Menschen in Deutschland sterben müssen, nicht gleichgültig ist. Und er ist gleichzeitig in der Pflicht: Nun muss jeder einzelne Parlamentarier Farbe bekennen und beweisen, wie ernst es ihm oder ihr mit dem Selbstbestimmungsrecht am Lebensende ist.
Das bloße Sich-Verlassen auf den kommenden Ausbau der Palliativmedizin reicht nicht aus. Patienten, ihre Angehörigen und Ärzte, Betreuer, Bevollmächtigte und Richter müssen wissen, woran sie sind. Langwierige, gerichtliche Einzelfallentscheidungen je nach Gusto und Gemütslage können keine verlässliche Grundlage für das Selbstbestimmungsrecht ersetzen. Wer eine Patientenverfügung für den Fall einer schweren Krankheit oder auch eines andauernden Komas ohne Aussicht auf Besserung verfasst, braucht Rechtssicherheit. Die zweifellos berechtigte Frage nach Gültigkeits- und Prüfkriterien darf nicht dahingehend pervertiert werden, dass der Wille des Patienten in einer überfürsorglichen bürokratischen Prüfmaschinerie bis zur Unkenntlichkeit entstellt wird. Ein Gesetzentwurf muss anerkennen, was der Bundesgerichtshof lange schon klar gestellt hat: Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, die auch durch Verlust der Äußerungsfähigkeit keineswegs ihre Gültigkeit verliert – denn genau für diesen Fall ist sie ja vorgesehen.
DGHS-Präsident Karlheinz Wichmann begrüßte den Beginn des parlamentarischen Verfahrens und forderte die Abgeordneten insbesondere von CDU/CSU auf, dieses wichtige Thema nun zügig im Interesse der Bürger zu regeln. Lebensschutz und Selbstbestimmungsrecht gehören zusammen und sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden. Dass die Unionsabgeordneten den Lebensschutz ernst nähmen, hätten sie hinreichend bewiesen. Für die Autonomie am Lebensende stünde dies noch aus. „Ich könnte Bedenken gegen den Stünker-Entwurf verstehen, wenn die Selbstbestimmung hier absolut gesetzt würde. Dies ist jedoch nicht der Fall“, so Wichmann. Ein Gesetz zur Patientenverfügung sei ein erster Schritt in die richtige Richtung, dem eine rechtliche Regelung auch der anderen Sterbehilfe-Formen folgen müsse.