(dgpd Augsburg) Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. begrüßt die Ankündigung von Bundesärztekammerpräsident Professor Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, die Haltung der Standesorganisation zu ärztlich assistierter „Beihilfe zur Selbsttötung“ zu prüfen. Bislang hatten Ärzte eine Hilfe zum Suizid aus standesrechtlichen Gründen in der Regel abgelehnt. In einer Radiosendung am 28. April hatte Hoppe darauf hingewiesen, dass die Suizidbeihilfe nach dem Standesrecht nicht verboten sei, sie werde nur als ärztlich unethisch bezeichnet. In ihren Grundsätzen wolle die Ärztekammer dazu Stellung nehmen, auch die Bindungswirkung von eindeutigen Patientenverfügungen solle festgeschrieben werden.
„Wir freuen uns sehr, dass in der Ärzteschaft anscheinend ein deutliches Umdenken eingesetzt hat. Wir fordern schon lange, dass ein Arzt in seltenen Extremfällen schweren Leidens einem Patienten auch beim und zum Sterben helfen können darf, ohne standesrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen“, sagt dazu DGHS-Präsidentin Elke Baezner. „Endlich denkt die Bundesärztekammer um!“ Die DGHS wertet die Aussagen als wertvolle Hilfe, um profitorientierter organisierter Beihilfe zur Selbsttötung einen Riegel vorzuschieben.
Dass es für eine gute Patientenversorgung sowohl legal als auch standesrechtlich möglich ist, Palliativmedizin und ärztliche Suizidhilfe miteinander zu vereinbaren, zeigen die <link file:454 _blank - "Richtlinien der Schweizerischen Akademie">Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften</link>. Dort heißt es: „Diese Dilemma-Situation erfordert eine persönliche Gewissensentscheidung des Arztes. Die Entscheidung, im Einzelfall Beihilfe zum Suizid zu leisten, ist als solche zu respektieren.“