Bewerbungsfrist für den Arthur-Koestler-Preis verlängert

Journalisten können ihre Beiträge bis 31. August einreichen

(dgpd Augsburg und Berlin) Die Bewerbungsfrist für den mit 5.000 Euro dotierten Medienpreis Arthur-Koestler-Preis ist bis zum 31. August 2010 verlängert worden. Damit erhalten Journalisten aus dem Print- und Hörfunkbereich 16 Tage mehr Zeit, um ihre Beiträge einzureichen. Die Ausschreibung wendet sich an Journalisten und Autoren, die herausragende Beiträge zur Sterbethematik unter besonderer Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechts veröffentlicht haben.

Berücksichtigt werden alle journalistischen Stilformen. Die eingereichten Arbeiten sollten geeignet sein, eine breite gesellschaftliche Diskussion der Selbstbestimmung am Lebensende zu fördern. Preiswürdig ist der herausragende Beitrag, welcher die Problematik des Selbstbestimmungsrechts im Angesicht des Todes eingängig definiert. Eingereichte Beiträge sollen aufklären, falsche Vorurteile abbauen, zu nachhaltigem Nachdenken anregen sowie zur fundierten Meinungsbildung beitragen. Und, dies nicht zuletzt, sie sollen informieren.

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