Bevölkerung lehnt Beschränkung der Patientenverfügung auf den Sterbeprozess ab

Bundestag wird sich voraussichtlich Ende März erstmals mit einer Regelung des Vorsorgeinstruments befassen; neue Umfrage im Auftrag der DGHS

dgpd Augsburg) Rechtzeitig zur Premiere einer Diskussion der Patientenverfügung im Deutschen Bundestag hat die DGHS eine repräsentative Forsa-Umfrage zum Thema durchführen lassen. Hier die wichtigsten Ergebnisse in Kürze:

1. Drei Viertel aller Bundesbürger (73 %) sind der Ansicht, dass eine Patientenverfügung nicht erst im eigentlichen Sterbeprozess Geltung haben sollte. Vielmehr sollte sie bereits ab dem Moment, in dem der Patient sich selbst nicht mehr äußern kann, für die Ärzte bzw. das Krankenhaus eine verpflichtende Wirkung haben.

2. Die Mehrheit der Bundesbürger (62 %) würde bei einer Patientenverfügung das Risiko in Kauf nehmen, dass man durch einen Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen (hier: im Falle eines Komas) möglicherweise die Chance auf ein Wiedererwachen vergibt.

3. 58 Prozent der Bundesbürger halten eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung allein nicht für ausreichend.

4. Über zwei Drittel der Bundesbürger (68 %) sind der Meinung, dass die Sterbehilfe - angefangen von der mitmenschlichen Sterbebegleitung bis hin zur Tötung Kranker auf Verlangen - gesetzlich geregelt werden sollte.

Befragt wurden 1.004 Personen ab 18 Jahren im Erhebungszeitraum 12. und 13. März 2007. Die Verbreitung der Daten unter Angabe der Quelle ist erwünscht. 

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