(dgpd Augsburg) - Die neuen Grundsätze enthalten zwar nichts grundlegend Neues, zeigen aber gute Ansätze zu einer stärkeren Gewichtung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten. Zu begrüßen ist, dass der Wille des Betroffenen ausdrücklich bei den lebenserhaltenden Maßnahmen einbezogen und den einschlägigen Verfügungen und Vollmachten ein breiter Raum eingeräumt wird. Dass die Nahrungszufuhr nun nicht mehr generell unter die unverzichtbare Basisversorgung fällt, wertete DGHS-Geschäftsführer Dr. Kurt F. Schobert mit Blick auf PEG-Sonden als "längst überfällige Anpassung an Verfassungsrechte".
Bedauerlich an den Grundsätzen der Bundesärztekammer sei die mangelnde Verbindlichkeit. Schobert wünschte sich eine gesetzliche Verankerung letztlich auch der Rechte des Arztes, wie sie z.B. in den neuen "Rechtspolitischen Leitsätzen der DGHS zu Patientenverfügungen und Sterbehilfe" vorgeschlagen ist. Diese fordern unter anderem, eine Regelung zum Abbruch und zur Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Die Regelung sollte klar stellen, "dass derjenige rechtmäßig handelt, der lebenserhaltende Maßnahmen abbricht oder unterlässt, wenn der Betroffene dies ausdrücklich und ernstlich verlangt oder vorgreifend verlangt hat bzw. wenn der Betroffene zu einer entsprechenden Erklärung dauerhaft unfähig ist und aufgrund verlässlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass er die Behandlung ablehnen würde."
Schobert bescheinigte den Grundsätzen der Bundesärztekammer eine "Kontinuität in der Verweigerung von Eindeutigkeit" bei den Begrifflichkeiten. Wichtige fachspezifische Publikationen wie etwa das "Handbuch des Arztrechts" seien in der Differenzierung der aktiven Sterbehilfe wesentlich weiter.
Laut einer bundesweiten Umfrage von 2001 kennen lediglich knapp 40% der niedergelassenen, geriatrisch tätigen Ärzte die Grundsätze der Bundesärztekammer.
Hinweis an die Presse: Die neuen Rechtspolitischen Leitsätze der DGHS sind ab sofort in Papierform oder digital (pdf) erhältlich.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) mit knapp 40.000 Mitgliedern sowie zahlreichen Freunden und Förderern setzt sich für das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben ein.