Ärztlicher Beistand erwünscht

(dgpd Augsburg/Berlin) Zum Welt-Suizid-Präventionstag am 10. September betont die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V., wie wichtig Prävention bereits in einem möglichst frühen Stadium ist. „Wenn wir spüren, dass sich labile, aber körperlich gesunde Menschen mit Suizid-Absicht an uns wenden, versuchen wir, sie an entsprechende kompetente Anlaufstellen zu vermitteln“, betont die DGHS-Geschäftsstelle.

 
Ein Suizid als Ultima Ratio bei aussichtslosem, unerträglichem und subjektiv als würdelos empfundenem Leiden am unvermeidlichen Lebensende wird dagegen als ein Akt der Selbstbestimmung von der DGHS respektiert. Wer diesen Schritt freiverantwortlich wählt, sollte sich sicher sein können, dass dies geachtet und im besten Fall sogar medizinisch unterstützt wird. „Jeder Paniksuizid unter Beeinträchtigung Dritter sollte mit allen Mitteln verhindert werden“, so DGHS-Präsidentin Elke Baezner. Deshalb begrüßt die DGHS die Überlegungen innerhalb der Bundesärztekammer, ihre bislang restriktive Haltung gegenüber dem ärztlich assistierten Suizid aufzugeben und diesen eher als Gewissensentscheidung eines einzelnen Mediziners zu werten. Bislang mussten Ärzte standesrechtliche Konsequenzen fürchten, auch wenn das deutsche Strafrecht diese Beihilfe nicht ahndet.

 Jährlich sterben ca. 10.000 Menschen in Deutschland durch Selbsttötung. Der Welt-Suizid-Präventionstag war im Jahr 2003 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ausgerufen worden.

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