"Ärzte sollen helfen dürfen!"

DGHS begrüßt überarbeiteten Gesetz-Entwurf zur Ãrztlichen Hilfe beim Freitod

„Ärzte sollen helfen dürfen!“, betont DGHS-Präsidentin Elke Baezner. Längst nicht alle Mediziner teilen die Auffassung des Bundesärztekammer-Präsidenten, der die Freitodbegleitung generell verbieten lassen will. Baezner verweist auf die DGHS-Aktion „Ärzte sollen helfen dürfen!“, bei der sich Ärzte wie Dr. Anton Wohlfart, Uwe-Christian Arnold, Dr. Ulrich Meyberg und Dr. Wolfgang Kausch und Prominente wie Ingrid Matthäus-Maier und Else Buschheuer für die Gewissensfreiheit bei der ärztlichen Freitodbegleitung öffentlich aussprachen. Auf der Titelseite der aktuellen Verbandszeitschrift „Humanes Leben – Humanes Sterben“ zeigen sie Gesicht. Mehr dazu auch auf www.dghs.de 

Anlässlich der Diskussion um einen Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium (BMJ), der ein „Gesetz zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ vorsieht, ist ein Streit entbrannt, ob ein Angehöriger oder eine andere (dem Suizidenten) nahestehende Person straffrei bleibt, wenn sie sie beim Freitod unterstützen – durch Beschaffung der Medikamente und persönliche Anwesenheit. In der Begründung schreibt das BMJ laut Medienberichten über die Straffreiheit bei der Unterstützung des Freitods: „Auch Ärzte oder Pflegekräfte können darunter fallen, wenn eine über das rein berufliche Verhältnis hinausgehende, länger andauernde persönliche Beziehung entstanden ist, wie sie zum Beispiel beim langjährigen Hausarzt oder einer entsprechenden Pflegekraft der Fall sein kann.“ 

Nach dieser Formulierung könnte jetzt ein Arzt straffrei bleiben, der an sich durch seine besondere „Garantenpflicht“ dem Patienten gegenüber den Freitod verhindern sollte. Zudem sieht die vor einem Jahr geänderte Musterberufsordnung der Bundesärztekammer (§ 16 MBO) vor, dass Ärzten die Hilfe bei der Selbsttötung verboten ist.

Strafbewehrt wäre nach dem Referentenentwurf allerdings die gewerbsmäßige Unterstützung beim Freitod, zum Beispiel durch Organisationen und professionelle Sterbehelfer. Elke Baezner: „Gewerbsmäßige Förderung des Freitods lehnt die DGHS ebenfalls ab. Allerdings sollte es dem betreuenden Arzt möglich sein, einen einwilligungsfähigen Patienten durch Verschreibung eines geeigneten Medikaments bei der Umsetzung seines letzten Willens zu begleiten. Für Angehörige war bislang die Hilfe bei einem selbstbestimmten Freitod zum Beispiel durch Beschaffung der Medikamente auch schon straffrei, sie durften aber nicht bis zum Schluss beim Sterbenden bleiben, um sich nicht dem Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung auszusetzen. Ärzte halfen bislang auch schon manchmal, aber keiner von ihnen sprach darüber.“

Die DGHS tritt dafür ein, dass es Ärzten erlaubt sein soll, offen beim Freitod zu begleiten, sofern sie es mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Die gewerbliche Förderung der Selbsttötung sowie die Zulassung der aktiven direkten Sterbehilfe, also der Tötung auf Verlangen, lehnt die DGHS ab.

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