60 Jahr-Feiern des deutschen Grundgesetzes sind für Schwerstkranke und Sterbende kein Grund zum Jubeln

Anlässlich 24. Mai: 60 Jahre Grundgesetz in Kraft

Bislang keine Verbesserung des Patientenschutzes am Lebensende

(dgpd Augsburg) Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verkündet und ist einen Tag später in Kraft getreten. Wenn am 24. Mai die Sektgläser erhoben werden, um auf 60 Jahre deutsches Grundgesetz anzustoßen, werden alte, kranke, pflegebedürftige und sterbende Menschen in Deutschland keinen Grund zum Jubeln haben. Für sie hat sich in den letzten Jahrzehnten kaum etwas verbessert. Grund dafür sind die UNTÄTIGKEIT und UNTERLASSUNGEN von Politikern, die selten über UNVERBINDLICHE ABSICHTSERKLÄRUNGEN hinaus kommen oder sich untergeordneten Themen wie der mehrmaligen Regelung des Dosenpfandes widmen. Die Schwächsten der Gesellschaft, die Alten und Kranken, für deren Selbstbestimmungsrecht die DGHS sich einsetzt, liegen ihnen keineswegs am Herzen, denn:

  • Immer noch haben etliche Menschen in Pflegeheimen ein menschenunwürdiges Leben zu erwarten, ist also die Angst vieler Menschen vor einem solchen Dasein oft begründet.
  • Immer noch ist die Patientenverfügung nicht rechtlich abgesichert. Entscheidungen über Therapie- oder Ernährungsabbruch werden oft fremdbestimmt getroffen.
  • Ein Sterben zu Hause ist für die meisten Menschen nicht möglich – trotz Rechtsanspruch. Es fehlen ambulante Versorgungsstrukturen und Gelder.
  • Die Schmerztherapie gehört nicht zur prüfungsrelevanten Ausbildung von Ärzten und Pflegenden.
  • Die Versorgung mit Palliativmedizin, Schmerztherapie und Hospizpflege ist mangelhaft. Laut Professor Klaschik ist momentan „nur circa ein Drittel des Bedarfs gedeckt.“
  • Immer noch werden etliche Menschen am Lebensende gegen ihren früher erklärten Willen behandelt oder zwangsernährt.
  • Immer noch herrscht Unklarheit darüber, welche Formen des Sterbebeistands in Deutschland möglich, legal und sogar geboten sind.
  • Immer noch existiert keine umfassende gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung und  -hilfe, die Patienten, Angehörigen, Ärzten, Pflegekräften und Richtern mehr Rechtssicherheit geben würde.        

Die im Artikel 1 Grundgesetz angeblich unantastbare Würde des Menschen wird im hohen Alter und am Lebensende tagtäglich in Deutschland verletzt. Für diese Menschenrechtsverletzungen hat sich der Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestages schon vor Jahren als nicht zuständig erklärt.

Die Situation vieler alter, kranker und pflegebedürftiger Menschen muss man wohl erbarmungswürdig nennen. Allen Beteuerungen zum Trotz wird in Deutschland am Lebensende dahingesiecht, entrechtet dahinvegetiert, gelitten und schwer gestorben. Das gängige politische Reaktionsmuster auf diese unhaltbaren Zustände ist in der Regel – immer noch – die „Vogel-Strauß-Politik“, die Ablenkung auf hoffnungsvolle Erwartungshaltungen oder die Vertröstung auf ausbaufähige Palliativmedizin und Hospizhilfe.

Anstatt zu feiern, wird die DGHS als Patientenschutz- und Bürgerrechtsorganisation deshalb nicht nachlassen, weiter auf diese Missstände hinzuweisen, sie öffentlich zu machen und die Einhaltung der Würde des Menschen am Ende des Lebens einfordern.  

Die DGHS setzt sich dafür ein, dass Menschen in Deutschland human, frei und selbstbestimmt sterben können.

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