30 Jahre Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS)

(dgpd Augsburg und Berlin) Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. feiert ihr 30-jähriges Bestehen. Am 7. November 1980 wurde die DGHS als Bürgerrechtsbewegung in Nürnberg gegründet und setzt sich seitdem dafür ein, Menschen ein subjektiv als unerträglich, sinn- und würdelos empfundenes Leiden ohne Aussicht auf Besserung zu ersparen. Bereits ein Jahr nach der Gründung wurde eine erste eigene Patientenverfügung entwickelt, im Jahr 1991 ein umfassender Patientenschutzbrief, der den DGHS-Mitgliedern Rechtsschutz gewährt. Seit 1999 bietet die DGHS allen Bundesbürgern die Möglichkeit an, ihre Patientenverfügungen in der Bundeszentrale für  Patientenschutz der DGHS zu hinterlegen. DGHS-Mitglieder können zudem seit 2007 ihre Patientenverfügungen bei der DGHS einscannen lassen, so dass diese weltweit rund um die Uhr übers Internet abrufbar sind und nur noch ein kleiner Notfallausweis bei sich getragen werden muss.

Immer wieder erstellte die DGHS Vorlagen für Juristentage und Ärzteverbände und wandte sich direkt an Politiker und Parteivorsitzende. Nach langem Kampf trat am 1. September 2009 endlich das Patientenverfügungsgesetz (BGB § 1901) in Kraft, für das die DGHS lange gestritten hatte. „Das allein genügt aber noch nicht. Die sich daraus ergebenden Verpflichtungen müssen eingehalten werden, Ärzte und Pflegende besser geschult werden“, sagt DGHS-Präsidentin Elke Baezner anlässlich des Jubiläums. Und weiter: „Es muss endlich auch in Deutschland möglich sein, selbstbestimmt zu sterben und dabei unter verschiedenen Optionen wählen zu können.“ Zurzeit hat die DGHS knapp 30.000 Mitglieder. Mehr Infos zu den zahlreichen Hilfsangeboten der DGHS im kürzlich relaunchten Internet-Auftritt: www.dghs.de

In einem Grußwort von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) anlässlich des Jubiläums heißt es: „Die Diskussion um aktive oder passive Sterbehilfe, die von der DGHS immer vorangetrieben wurde, ist zu Recht eine sehr schwierige Diskussion, die mit großer Vorsicht und gegenseitigem Respekt vor dem Glauben und den Befindlichkeiten jedes Menschen geführt werden muss. An einer solchen Debatte hat die DGHS immer respektvoll und maßvoll teilgenommen. Ich bin froh, dass wir in Deutschland, auch dank des Engagements der DGHS, ein Gesetz zur Patientenverfügung haben, das es jedem Bürger ermöglicht, selbst zu entscheiden, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen werden sollen, um sein Leben zu verlängern.“

Am Freitag, 12. November, 18.00 Uhr, wird im Europa-Center Berlin der Arthur-Koestler-Preis der DGHS für herausragende Publikationen zum selbstbestimmten Sterben verliehen, der in diesem Jahr zum zehnten Mal ausgeschrieben war.

Die Festveranstaltung „30 Jahre DGHS“ findet am Samstag, 13. November, ab 19.30 Uhr im Hotel Palace Berlin, Budapester Straße 45, 10787 Berlin statt.

Beide Veranstaltungen sind öffentlich. U.A.w.g.

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