22 Millionen Verstorbene hatten keine Wahl

Bundestagsabgeordnete beraten Gesetzentwürfe zur Patientenverfügung; DGHS: Gesetze müssen berechtigen Ansprüchen aller gerecht werden

(dgpd Augsburg) Seit Ausgabe der ersten DGHS-Patientenverfügung 1981 sind in Deutschland etwa 22 Millionen Menschen gestorben – ohne klare gesetzliche Regelung, die ihnen das Recht zu wählen garantiert hätte. Jeder Bürger und Patient, der in diesen 28 Jahren humaner hätte sterben können, wurde durch Unterlassungen von Regierungen und Gesetzgeber verschuldet. „Jedem Menschen, sei er nun Christ, Atheist, Jude oder Muslim, muss die Wahl offen stehen, ob er sein Leiden bis zum Schluss ertragen oder es eigenverantwortlich abkürzen (lassen) will“ erläutert die neue DGHS-Präsidentin Elke Baezner. „Es wird höchste Zeit, dass Parlamentarier alles dafür tun, um dieses Grundrecht auf Selbstbestimmung am Lebensende durchzusetzen. Unsere Gesetze dürfen nicht nur  e i n e  geistige Strömung widerspiegeln, sondern müssen allen berechtigten Ansprüchen Genüge tun.“

Erneut wird sich der Bundestag in diesen Tagen mit Gesetzentwürfen zur Regelung der Patientenverfügung befassen. Er hat sich mit der Regelung dieses existenziell wichtigen Themas bislang unverhältnismäßig viel Zeit gelassen. Erst wurde der Handlungsbedarf, auf den die DGHS immer wieder hingewiesen hat, jahrzehntelang ignoriert. Und auch heute noch, obwohl sich die Parlamentarier nicht länger dem Willen der Bevölkerung verweigern können, wird das Thema wieder und wieder verschleppt – unter Umständen auch gezielt. Kritisiert wurden hingegen immer wieder Regelungen im Ausland.

„Der eigentliche Skandal ist aber nicht so sehr der so genannte ‚Sterbe-Tourismus’ mit seinen Nebenerscheinungen, der Skandal ist, dass sterbenskranke, leidende Menschen in ihrer Heimat keine Möglichkeit haben, ihr Leben, besser gesagt ihr Leiden, ihre oft jahrelange Agonie in Würde und nach ihren eigenen Vorstellungen zu beenden,“ so die Präsidentin der DGHS.

Ein Gesetz zur Patientenverfügung muss vor allem den Bedürfnissen der Menschen, die sie verfassen, gerecht werden. In diesem Sinne fordert die DGHS den Deutschen Bundestag auf, für die heute oder zukünftig Schwerkranken in Deutschland eine angemessene gesetzliche Regelung zu schaffen. Es darf nicht sein, dass einige wenige Entscheidungsträger aus übertriebenen Ängsten oder Ideologien das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen aushebeln, etwa indem Selbstbestimmung nur in bestimmten Krankheitsphasen oder erst nach aufwändigen bürokratischen Verfahren möglich sein soll. Die Gesetzgebung darf nicht hinter höchstrichterliche Rechtsprechung zurückfallen, sonst setzt sie sich dem Verdacht der Verfassungswidrigkeit aus.

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