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DGHS-Info
Für ein selbstbestimmtes Sterben
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V. setzt sich dafür ein, die Bedingungen für Schwerstkranke und Sterbende in diesem Land zu verbessern. Sie will Menschen dabei unterstützen, ihr Recht auf selbstbestimmtes Sterben ausüben zu können. Menschen sollen auch im Sterben ihren Willen durchsetzen und ihre Würde bewahren können.
Bürgerrechts- und Patientenschutzorganisation
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. ist eine Bürgerrechts- und Patientenschutzorganisation, die sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen verpflichtet fühlt. Ihren Mitgliedern hilft die DGHS beim Erstellen und bei der Durchsetzung der Patientenverfügung sowie bei der Vermittlung von Freitodbegleitung. Auf politischer Ebene setzt sich die DGHS für ein umfassendes Recht auf selbstbestimmtes Sterben entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020 ein. Die DGHS ist als eingetragener Verein organisiert und als gemeinnützig anerkannt. Sie finanziert sich ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden.
Patientenhilfe: das Patientenverfügungsgesetz
Mit dem Patientenverfügungsgesetz vom 1. September 2009, auf das die DGHS maßgeblich hingewirkt hatte, hat der Gesetzgeber die Grundlage dafür geschaffen, den erklärten Patientenwillen in der medizinischen Praxis umzusetzen. Die Patientenschutz- und Vorsorgemappe der DGHS und die darin enthaltenen Formulare für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht geben Ihnen die Möglichkeit, Ihren Willen sicher und eindeutig dokumentieren und eine:n Bevollmächtigte:n zu benennen, die/der Ihren Willen durchsetzt.
Vermittlung von Freitodbegleitung
Die DGHS bietet ihren Mitgliedern die Vermittlung einer Freitodbegleitung (Suizidassistenz), die von qualifizierten Ärzt:innen und Jurist:innen durchgeführt wird. Diese arbeiten mit der DGHS im Rahmen der von ihr festgelegten Sicherheitsstandards zusammen. Die Standards orientieren sich an dem vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Rahmen.
Die Geschichte der DGHS
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) wurde am 7. November 1980 in Nürnberg gegründet.
Sie war die erste Organisation, die maßgeblich an der Entwicklung und Verbreitung von Patientenverfügungen in Deutschland mitgewirkt hat.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 hat sie zusätzlich die Vermittlung von Freitodbegleitungen in ihr Angebotsspektrum aufgenommen.
2023
2020
Verfassungsbeschwerden gegen § 217 StGB siegen beim Bundesverfassungsgericht.
Start der Service-Leistung “Schluss.PUNKT”.
Aufbau der Vermittlung einer ärztliche Freitodbegleitung (V FTB) als Service-Leistung.
Start der Service-Leistung “DGHS-App”.
40-jähriges Bestehen der DGHS.
RA Prof. Robert Roßbruch wird Präsident.
2019
Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht zu den Verfassungsbeschwerden gegen § 217 StGB.
Vorstellung eines eigenen Gesetzentwurfes.
2017
Start der Service-Leistung “Notfall-QR” (als Ergänzung zum Notfall-Ausweis).
2016
Start der Service-Leistung “Bevollmächtigten-Börse”.
Neuwahl des Präsidiums. Präsident wird Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Birnbacher.
2015
Trotz immenser Proteste verabschiedet der Deutsche Bundestag ein „Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ (§ 217 StGB).
2014
Gründung des humanistischen „Bündnisses für Selbstbestimmung bis zum Lebensende“ und Start der Kampagne „Letzte Hilfe“ mit Giordano-Bruno-Stiftung und IBKA (www.letzte-hilfe.de).
2012
Vorstellung eines „Suizid-Präventions-Gesetzes“ (SPG).
2011
Neue Patientenschutz- und Vorsorge-Mappe wird aufgelegt.
2009
Die DGHS feiert ihr 30-jähriges Jubiläum. Im Frühjahr veröffentlichte die DHGS einen „Offenen Brief“ in mehreren Printmedien. Er hat dazu beigetragen, dass das Patientenverfügungsgesetz am 1. September Realität wird.
2006
DGHS ist mit eigenen Anträgen auf dem Deutschen Juristentag in Stuttgart vertreten.
Start der Service-Leistung “Notfall-Ausweis”, mit dem eine Patientenverfügung über das Internet abgerufen werden kann
2003
Die DGHS-Zeitschrift „Humanes Leben – Humanes Sterben“ wird ab HLS 2003-1 vom Zeitschriften- auf ein handlicheres Magazin-Format umgestellt.
2002
DGHS reicht Petition zur Regelung der Sterbehilfe und -begleitung beim EU-Parlament ein.
2000
Die DGHS stellt den Patientenschutzbrief gegen lebenserhaltende Therapie vor.
1999
Erneute Petition der DGHS zur Regelung der Sterbehilfe und -begleitung.
1996
Eine differenziertere Möglichkeit der Organspende entsteht durch die „Willensverfügung zu Fragen der Organentnahme“ der DGHS.
1994
Die DGHS entwickelt das Organspende-Zertifikat.
1991
Entwicklung des Patientenschutzbriefs (PSB), abgestimmt auf das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz.
1989
Gründung eines ersten Regionalbüros und der Akademie für Sterbebegleitung (AfS); weitere regionale Büros und Kontaktstellen folgen.
1986
Vorschläge der DGHS zu Humanisierungen des Sterbens durch Gesetzesänderungen (§§ 216 a, 226 a, 226 b und 323 c StGB).
1984
Die schwer krebskranke Hermy Eckert wählt den Freitod (Fall Hackethal) und einer Meinungsumfrage nach stimmen 75% der Bevölkerung der Möglichkeit zur Selbsterlösung zu.
1982
Erste Teilnahme der DGHS an der Tagung der World Federation of Right to Die Societies (Melbourne).
1981
Vorstellung einer eigenen Patientenverfügung und die erste Ausgabe der DGHS-Verbandszeitschrift „Humanes Leben – Humanes Sterben“ (HLS).
1980
Gründung der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben e. V. (DGHS) in Nürnberg.
1976
Initiative für menschenwürdiges Sterben im Bund für Geistesfreiheit, Nürnberg.