Rechtsschutz

Sie haben eine sichere Patientenverfügung erstellt, aber die Ärzt:innen halten sich nicht daran?


Wenn Sie DGHS-Mitglied sind und die DGHS-Patientenschutz und Vorsorgemappe ausgefüllt haben, sind Sie juristisch auf der sicheren Seite, denn dann besitzen Sie den DGHS-Rechtsschutz auf die Durchsetzung Ihrer Verfügung. Keine Sorge, beim Ausfüllen der Patientenverfügung, der Vorsorgevollmacht und weiteren Unterlagen sind wir Ihnen gerne behilflich.

Sollte es also der Fall sein, dass sich Ärzt:innen nicht an Ihre Bestimmungen aus der Patientenverfügung halten, verständigen Bevollmächtigte oder Angehörige uns umgehend. Wir setzen uns noch am selben Werktag mit den Behandelnden in Verbindung, verweisen auf die Inhalte Ihrer Patientenverfügung und beauftragen unsere Rechtsabteilung, sich unverzüglich für Sie als Mitglied einzusetzen. Ihre Selbstbestimmung zählt!

Falls Ihre Patientenverfügung nicht befolgt wird, bieten wir Ihnen folgende Notrufnummer an: 030  21 22 23 37-88. Es sollten Mitgliedsnummer und eine Rückruftelefonnummer hinterlassen werden. Wir melden uns schnellstmöglich zurück.