Die Patientenverfügung der DGHS

Eine Patientenverfügung dokumentiert, wie Sie medizinisch behandelt werden möchten und welche Maßnahmen Sie ablehnen, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können.  Sie sichert Ihr Selbstbestimmungsrecht und verpflichtet den Arzt oder die Ärztin, Ihre Patientenverfügung umzusetzen. Seit dem 1. September 2009 ist dies durch das sog. Patientenverfügungs-Gesetz (§ 1901 a BGB, ab 2023 geändert in: § 1827 BGB) auch im Zivilrecht verankert. Relevant sind im Betreuungsrecht auch die § 1829 BGB, § 1831 und § 1832 BGB.

Die Patientenverfügung der DGHS ist Bestandteil einer Vorsorgemappe, die auch Vorsorgevollmachten, eine Betreuungsverfügung, weitere Verfügungen und die Abfrage von persönlichen Wertvorstellungen enthält. Mit all diesen Formularen sind Sie auf der sicheren Seite. 

Das bekommen Sie mit der Patientenschutz- und Vorsorgemappe

  • Erläuterungen und Hinweise
  • Persönliche Werteerklärung
  • Patientenverfügung
  • Notfallverfügung
  • Übergabe meiner Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht zur Gesundheitsfürsorge
  • Generalvollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Meine persönlichen Wünsche für den Pflegefall
  • Notfall-Ausweis und Notfall-QR-Code
  • Einverständnis- und Datenschutzerklärung
  • Freitodverfügung

Patientenschutz- und Vorsorgemappe herunterladen (PDF)

Alles Wissenswerte zur DGHS-Patientenverfügung (Broschüre)

Häufige Fragen zur Patientenschutz- und Vorsorgemappe

 

Hinweis zum Speichern: Die Patientenschutz- und Vorsorgemappe wird zunächst nur in Ihrem Browser geöffnet. Um den aktuellen Arbeitsstand abspeichern zu können, müssen Sie die PDF-Datei erst auf Ihr lokales Gerät herunterladen (Ausnahme: In Mozilla Firefox können Sie die Mappe auch direkt im Browser speichern). Dazu gehen Sie so vor:

  1. Klicken Sie in Ihrem Browser auf die Schaltfläche zum Herunterladen (rechts oben).
  2. Wählen Sie ein Speicherverzeichnis.
  3. Steuern Sie die heruntergeladene PDF-Datei im Speicherverzeichnis an und öffnen Sie sie dort per Doppelklick. 

Dadurch startet Ihr PDF-Anzeigeprogramm und öffnet die Patientenschutz- und Vorsorgemappe. Nun können Sie die Mappe am Computer ausfüllen und über die Schaltflächen “PDF speichern” (oben in den einzelnen Dokumenten) auch abspeichern.

Rechtssicherheit

Sollten sich Ärzt:innen nicht an Ihre Bestimmungen aus der Patientenverfügung halten, verständigen Bevollmächtigte oder Angehörige uns umgehend. Wir setzen uns noch am selben Werktag mit den Behandelnden in Verbindung, verweisen auf die Inhalte Ihrer Patientenverfügung und beauftragen unsere Rechtsabteilung, sich unverzüglich für Sie als Mitglied einzusetzen. 

Das Full-Service-Paket für Sie als Mitglied der DGHS

Werden Sie jetzt Mitglied in einer Patientenschutz- und Bürgerrechtsorganisation mit jahrzehntelanger Erfahrung und sichern Sie sich die komplette Patientenschutz- und Vorsorgemappe mit allen Service-Vorteilen! Beim Ausfüllen und/oder Änderungswünschen helfen unsere Mitarbeiter:innen und die regelmäßig geschulten Ehrenamtlichen gern weiter.

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