Fragen zur Mitgliedschaft und zur DGHS
Zum Mitgliedsbeitrag
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags liegt für Einzelpersonen bei 60 Euro (neu seit 1.1.2023, zuvor 50 Euro), bei (Ehe)Paaren bei je 55 Euro (bisher 45 Euro). Der Beitrag wird jeweils zum 1. März eines Kalenderjahres abgebucht, falls eine Einzugsermächtigung vorliegt. Liegt keine Einzugsermächtigung vor, passen Sie bitte Ihren Dauerauftrag entsprechend an.
Das Datum der Fälligkeit des Beitrages wurde durch Beschluss der Delegiertenversammlung ab 2023 aus organisatorischen Gründen verändert. Es ist nun zukünftig immer der 1. März, nicht mehr der jeweilige Monat, in dem die Mitgliedschaft begann. Ein Beispiel: Wurde bislang stets zum 1. Oktober oder zum 1. November abgebucht, erfolgt die Abbuchung nunmehr immer zum 1. März. So kann es sich ergeben, dass eine Abbuchung am 1. November 2022 und nochmals am 1. März 2023 erfolgte. Dafür wird die nächste Abbuchung dann erst im März 2024 erfolgen.
Eine Zahlung des Mitgliedsbeitrags in zwei Raten, also an zwei Terminen im Jahr, ist ab 2023 nicht mehr möglich. Der Jahresbeitrag muss in einer Rate zum Fälligkeitstermin im März entrichtet (oder abgebucht) werden. Sollte der Betrag von 60 Euro nur schwer aufzubringen sein, lassen Sie gern in der Geschäftsstelle die Variante des Sozialbeitrags (25 Euro pro Jahr bei Nachweis) prüfen.
Bitte warten Sie unsere Post ab. Dieser legen wir eine Rechnung mit Bezug auf Ihre Mitgliedsnummer bei. Zahlen Sie nicht vorab Beiträge ein, die wir dann ggf. nicht zuordnen können. Wenn Sie später doch noch am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, können Sie jederzeit eine Einzugsermächtigung für die folgenden Jahre erteilen.
Ja. Die DGHS ist ein gemeinnütziger Verein. Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar. Für Spenden bis zur Höhe von 300 Euro genügt der Kontoauszug, für höhere Beträge stellen wir Ihnen gerne eine Spendenbestätigung aus.
Zu Online-Themen
Bitte gedulden Sie sich ein wenig. Die Daten aus Ihrer Online-Mitgliedschaft werden in der Geschäftsstelle geprüft und dann die Mitglieds-Unterlagen per Mail zugesandt. Das kann ein paar Tage Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen. Bei Abschluss der Mitgliedschaft über die Website haben Sie bereits Zugangsdaten erzeugt, mit denen Sie sich im passwortgeschützten Mitgliederbereich bewegen können.
Nach Abschluss Ihrer Mitgliedschaft erhalten Sie eine E-Mail, die Ihre Mitgliedschaft bei der DGHS bestätigt. Nach einigen Tagen Bearbeitungszeit werden Ihnen die Mitglieds-Unterlagen mit Ihrer Mitgliedsnummer per E-Mail zugeschickt.
Nach Abschluss Ihrer Mitgliedschaft erhalten Sie eine E-Mail, die Ihre Mitgliedschaft bei der DGHS bestätigt. Nach einigen Tagen Bearbeitungszeit werden Ihnen die Mitglieds-Unterlagen per E-Mail zugeschickt. Dieser E-Mail liegt auch eine Rechnung über den Mitgliedsbeitrag bei. Sofern Sie keine Einzugsermächtigung erteilen möchten, bitten wir Sie, diese Rechnung zu begleichen.
Zum Abschluss einer Online-Mitgliedschaft muss jeder Ehegatte eine eigene E-Mail-Adresse verwenden, da das jeweilige Mitgliedskonto mit der E-Mail-Adresse verknüpft wird. Liegt nur ein E-Mail-Konto vor, sollte die Mitgliedschaft mit dem PDF-Formular Mitgliedsantrag, das Sie uns ausgefüllt und unterschrieben an info@dghs.de oder auf dem Postweg zukommen lassen, abgeschlossen werden.
Mit dem Absenden Ihrer Daten und der anschließenden Bestätigung der E-Mail-Adresse ist eine Mitgliedschaft zustande gekommen. Sie erhalten von uns zunächst eine Bestätigungs-Mail für Ihre Mitgliedschaft. Nach einiger Bearbeitungszeit erhalten Sie dann eine weitere Mail mit Ihren Mitglieds-Unterlagen, Ihrer Mitgliedsnummer und der Rechnung für den gewählten Jahresbeitrag.
Bitte überprüfen Sie zunächst, in welchen Bereich Sie sich einloggen möchten. Auf der DGHS-Homepage sind zwei Möglichkeiten vorgesehen, die unterschiedliche Zugangs-Voraussetzungen haben.
Mitglieder-Login: Der Service-Bereich für Mitglieder bietet einen Login für Ihr Mitgliedskonto bei der DGHS. Dazu wurden bei der Registrierung Ihres Online-Zugangs ein Benutzername und ein Passwort erzeugt. Der Benutzername ist normalerweise identisch mit der E-Mail-Adresse, mit der Sie sich registriert haben. Langjährige Mitglieder haben jedoch oft noch einen anderen Benutzernamen. Prüfen Sie also zunächst, ob Sie den richtigen Benutzernamen verwenden. Das Passwort haben Sie bei der Registrierung selber vergeben. Wenn Sie es vergessen haben, klicken Sie unten auf der Seite “Mitglieder-Login” auf den Link “Passwort vergessen?”
Notfall-Ausweis: Dieser Login ist für Besitzer:innen eines Notfall-Ausweises. Dazu geben Sie Ihre Mitgliedsnummer und das auf dem Ausweis notierte individuelle (von uns vergebene) Passwort ein. Wenn Sie eingeloggt sind, können Sie und /oder Ihr behandelnder Arzt oder Ärztin Ihre eingescannten Verfügungen im Wortlaut nachlesen.
Zur DGHS
Die DGHS will die Situation von chronisch-, unheilbar- oder schwerstkranken Patienten verbessern. Sie trägt durch Information und Aufklärung der Ärzt:innen, des Pflegepersonals, der Angehörigen und Betroffenen dazu bei, dass diese sensibler für die Fragen am Lebensende werden. Im engeren Sinne ist die DGHS Patientenschutzorganisation, weil sie ihre Mitglieder schützt und unterstützt. Dann schaltet sie sich bei Bedarf auch direkt in Verhandlungen mit Krankenhäusern ein, um dem Willen des Betroffenen Geltung zu verschaffen. Mit ihrem umfangreichen Vorsorge- und Informationsangebot setzt sich die DGHS auch aktiv für Prävention und eine frühzeitige Absicherung von Patient:innen im Notfall (auch in jungen Jahren) ein.
Die beste Werbung ist die Weiterempfehlung durch Sie als Mitglied. Sprechen Sie mit Ihrer Familie und Bekannten und Verwandten über Ihre Erfahrungen mit der DGHS. In der HLS finden Sie auch den Hinweis auf ein kleines Werbegeschenk. Falls Sie in Ihrer Heimatstadt eine Informationsveranstaltung oder einen Straßenstand planen, um die DGHS bekannter zu machen, hilft Ihnen unsere Pressestelle gern mit entsprechenden Ratschlägen weiter.
Sie können aber auch gerne unsere neue Selbstdarstellungsbroschüre „Mein Ende gehört mir! Angebote und Ziele rund um Patientenverfügung und selbstbestimmtes Sterben“ sowie unser „Unterstützerblatt“, mit dem wir Unterschriften von Nicht-Mitgliedern sammeln, die unsere DGHS-Ziele gutheißen, an Interessierte verteilen. Die Geschäftsstelle sendet Ihnen kostenfrei und postalisch (oder per E-Mail) gerne Exemplare zu.
Die DGHS kann aus rechtlichen Gründen bei der Beschaffung von Medikamenten nicht behilflich sein. Der Versand oder Verkauf von Medikamenten oder anderen Mitteln ist in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund des Arzneimittelgesetzes, der Gefahrenstoffverordnung und einschlägiger Gesetze und Vorschriften zur Gewerbeordnung einem Verein wie der DGHS nicht gestattet. Auch vertreibt die DGHS keine Informationsbroschüren, in denen Medikamente für einen Suizid aufgeführt wären.
Nein, die DGHS übernimmt keine Betreuung.
Nein, die DGHS kann Ihnen darüber keine Auskunft geben.
Zu anderen Services
Dieses anspruchsvolle Projekt gibt es seit 2016 mit einem Adressenpool von möglichen Bevollmächtigten. Zum einen befindet sich die Bevollmächtigtenbörse auf der DGHS-Webseite im internen Mitgliederbereich. Menschen ohne Computer können telefonisch oder schriftlich in der DGHS-Geschäftsstelle nach einem Bevollmächtigten fragen. Für dieses Projekt suchen wir weiterhin Mitglieder, die sich für andere Menschen als Bevollmächtigte zur Verfügung stellen wollen. Die späteren Bevollmächtigten sollen neben Lebenserfahrung, Empathie, Durchsetzungsfähigkeit und Gesundheit auch die Bereitschaft mitbringen, sich für diese Aufgabe entsprechend aus- und weiterbilden zu lassen. Bei Interesse daran wenden Sie sich gerne an unsere Geschäftsstelle, info[at]dghs.de oder Tel. 030 / 21 22 23 37-0.
Der Notfall-Ausweis ist eine praktische Karte im Scheckkartenformat. Durch diesen einzigartigen Service können Ihre Willensverfügungen weltweit und rund um die Uhr im Internet abgerufen werden. Mit den auf dem Notfall-Ausweis angegebenen Login-Daten (Benutzer und Kennwort) können Ärzt:innen, Krankenhäuser und Angehörige auf die in der DGHS-Zentrale für Patientenschutz hinterlegten und eingescannten Verfügungen zugreifen. Für den Datenschutz sorgt ein individueller Zugangs-Code zu Ihrer Patientenverfügung.
Wir empfehlen, den Notfall-Ausweis genauso so wie die Krankenversicherungskarte stets bei sich zu führen. Damit erhöht sich die Chance, dass dieser wichtige Ausweis bereits bei der Ankunft im Krankenhaus gesehen wird.