Wer selbstbestimmt lebt, möchte dies auch bis zum Lebensende tun. Seitdem das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 urteilte, dass es zum Persönlichkeitsrecht des Menschen gehört, über das eigene Leben verfügen zu dürfen und dafür Hilfe in Anspruch zu nehmen, ist der Bedarf nach Informationen zur Suizidhilfe stark gestiegen.
Zu dem Kinofilm „Alles ist gutgegangen“ - in dem ein 84-jähriger Franzose zur Freitodbegleitung in die Schweiz gefahren ist - kamen vor zwei Monaten 150 Besucher ins Roxy-Kino in Neustadt/Weinstraße. Bei einer kleinen Befragung zeigte sich, dass ein großer Teil der Besucher vor der Veranstaltung noch der festen Überzeugung war, dass ein ärztlich assistierter Suizid in Deutschland nicht erlaubt ist.
Im ersten Vortragsteil werden drei konkrete Beispiele aus dem Weißbuch „Freitodbegleitung 2020/2021“ vorgelesen und besprochen. Das Buch ist im Januar dieses Jahres im Kohlhammerverlag erschienen. Es enthält alle 132 professionell begleitete Suizidfälle, die die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. in den beiden Jahren vermittelt hat.
Im zweiten Vortragsteil geht es um den aktuellen Stand einer neuen Gesetzgebung im Deutschen Bundestag. Alle drei vorliegenden Gesetzentwürfe haben eindeutig zum Ziel, die Freiheit und die Selbstbestimmung am Lebensende des Einzelnen deutlich einzuschränken beziehungsweise möglichst zu verhindern. Die DGHS hat sich eindeutig dagegen ausgesprochen und einige Aktionen eingeleitet.
Referentin: Ursula Bonnekoh, Mitglied des Präsidiums der DGHS
Reinhard Konermann, Telefon 01 76 /75 88 56 35 oder E-Mail: reinhard.konermann@dghs.de
Der Eintritt ist frei. Gäste sind herzlich willkommen.