Reinhard Konermann: Von der Patientenverfügung bis zum ärztlich assistierten Suizid
In dem Vortrag von Reinhard Konermann, DGHS-Kontaktstellenleiter Südwest, geht es um die Selbstbestimmung am Lebensende. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Februar 2020 darf jeder frei über seinen Tod bestimmen und er darf dabei die Hilfe von Dritten in Anspruch nehmen. Jeder darf helfen - auch alle Ärzt:innen und professionelle Organisationen. Die DGHS e. V. hat seit dem Urteil mehr als 1000 Menschen an professionelle Freitodbegleitungsteams vermittelt. Diese bestehen aus einer Juristin und einem Arzt. Es wird genau beschrieben, wie eine Freitodbegleitung im Detail abläuft.
Der zweite Teil des Vortrags befasst sich mit der Patientenverfügung. Es sollte eindeutig und klar festgelegt sein, wie man behandelt werden möchte, wenn man dauerhaft nicht mehr äußerungs- und urteilsfähig ist. Der Bevollmächtigte hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Patientenverfügung umgesetzt wird. Bei schwierigen Fällen unterstützt die DGHS mit ihren Rechtsanwälten gerne.
Es ist viel Zeit für die Fragen der Teilnehmer eingeplant. Sie sollen ausführlich und umfassend beantwortet werden.
Alle Interessierte sind herzlich willkommen. Die Teilnahme ist kostenlos.
Kontakt:
Petra Bladt
Reinhart Konermann
Weitere Informationen:
E-Mail: p.bladt-dghs@t-online.de
Tel.: 0 67 82-4 01 78