Mit Spannung erwarten wir das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts am kommenden Dienstag, dem 07.11.2023.
Am 26. Oktober 2023 hatte in Leipzig die mündliche Verhandlung über den Widerspruch von RA Robert Roßbruch im Klageverfahren auf Erwerbserlaubnis für Natrium-Pentobarbital (Im Namen von jetzt noch zwei Mandanten, weitere Klägerinnen und Kläger sind bereits verstorben) stattgefunden. Die Verhandlung war von einer Unterstützer-Demonstration und viel Medieninteresse begleitet worden.
Schwererkrankte hatten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Erwerbserlaubnis beantragt, um über eine letale Dosis des Medikaments eigenverantwortlich verfügen zu können. Das geltende Betäubungsmittelgesetz lässt eine Verschreibung zum Zwecke der Selbsttötung nicht zu.
Zuletzt hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster im Februar 2022 das Begehren abgelehnt. Das Bundesverwaltungsgericht als höchste Instanz hatte sich in einem Präzedenzfall im März 2017 (Aktenzeichen BVerwG 3 C 19.15) gegen eine pauschale Ablehnung ausgesprochen, woraufhin sich mehr als 200 Personen an das BfArM wandten - bislang in allen Fällen erfolglos.
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