In einem Interview mit der "Frankfurter Rundschau" sagt Prof. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer, am 27. Dezember 2010: "Wir müssen (..) verstehen, dass lebenserhaltende Maßnahmen das Leiden mitunter nur verlängern und Patienten die Hilfe gar nicht mehr wollen. Hier müssen wir umdenken." Darüberhinaus betont Hoppe, dass Beihilfe zum Suizid nach wie vor nicht zu den ärztlichen Aufgaben gehört. "Sie soll aber möglich sein, wenn der Arzt das mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Damit gehen wir nicht mehr über das Strafrecht hinaus." Bislang verbot das Standesrecht der Ärzteschaft diese Beihilfe.
DGHS-Präsidentin Elke Baezner reagierte skeptisch: "Das glauben wir erst, wenn es schriftlich vorliegt. Noch müssen die Ärzte in Deutschland standesrechtliche Konsequenten fürchten." Erst beim nächsten Ärztetag (31. Mai bis 3. Juni 2011) soll über diese möglichen Änderungen im Standesrecht entschieden werden.
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