Ähnliches Urteil im früheren Sterbehilfe-Fall

Dr. Johann F. Spittler wurde bereits am 01.02.2024 vom Landgericht Essen wegen Suizidhilfe bei einer Person mit psychiatrischer Diagnose zu drei Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt, mit der Auflage, dass er auf eine ärztliche Tätigkeit der Gutachtenerstellung und der Suizidhilfe verzichtet. Auch in diesem Fall, bei dem es wie im aktuellen Berliner Sterbehilfe-Prozess um Suizidhilfe bei einer psychisch erkrankten Person ging, ist ein Revisionsverfahren zu erwarten. Eine Haft muss noch nicht angetreten werden.

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