Die Patientenverfügung ist ein wichtiges Instrument der Vorsorge für das eigene Lebensende. Zusammen mit einer Vorsorgevollmacht verschafft sie dem, der sie erstellt, ein großes Maß an Sicherheit, für den Fall, dass er sich infolge einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls einmal nicht mehr zu seinen Wünschen nach Behandlung oder Nicht-Behandlung äußern kann. Auch für den Fall, dass seine Urteilsfähigkeit so weit gemindert ist, dass seine Äußerungen nicht mehr als verbindlicher Ausdruck seiner Wünsche anerkannt werden, sind seine Wünsche aus gesunden Zeiten durch die Patientenverfügung verbindlich und müssen befolgt werden.
Die DGHS hat das Formular für ihre Patientenverfügung im Laufe der Jahre fortlaufend überarbeitet. Die Rückmeldungen, die von einzelnen Mitgliedern, von Mitarbeitern der Geschäftsstelle und von den lokalen Ansprechpartnern kamen, waren dabei eine große Hilfe. Mit diesem Fragebogen möchte die DGHS den Prozess des Austausches über die Stärken und Schwächen ihres Formulars für die Patientenverfügung und der von den Ansprechpersonen dazu angebotenen Beratung auf eine systematischere Grundlage stellen.
Wir bitten Sie deshalb um die Beantwortung einer überschaubaren Anzahl von Fragen und hoffen, Ihnen damit nicht allzu viel abzuverlangen.
Der Fragebogen besteht aus zwei Teilen. Die Fragen des ersten Teils sollten Sie, falls Sie eine Patientenverfügung erstellt haben, in jedem Fall beantworten. Die Fragen des zweiten Teils (Fragen 12 bis 16) sollten Sie nur dann beantworten, wenn Sie die Patientenverfügung in der Patientenschutzmappe der DGHS mit Unterstützung durch eine Ansprechperson der DGHS erstellt haben.
Wir bedanken uns bereits jetzt für Ihre Teilnahme!
Prof. Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher, Vizepräsident der DGHS
Ulla Bonnekoh, Mitglied des Präsidiums der DGHS
Bitte senden Sie den ausgefüllten Fragebogen an:
DGHS e.V.
Stichwort Umfrage PV
Postfach 64 01 43
10047 Berlin