Vor dem Landgericht Berlin hat am 11. Januar 2018 ein Verfahren gegen den Berliner Hausarzt Dr. T. begonnen. Er hatte im Jahr 2013 eine langjährige Patientin, die eine Überdosis Medikamente eingenommen hatte, nach reiflicher Überlegung nicht am Suizid gehindert. Er wollte ihren ausdrücklichen Wunsch, nach einer langen Leidensgeschichte selbstbestimmt zu sterben, respektieren. Die Staatsanwaltschaft will mit dem Verfahren klären lassen, ob er der Patientin hätte helfen müssen. Der Vorwurf lautet – wie bei einem ähnlich gelagerten Fall in Hamburg, der jetzt in die nächsthöhere Instanz geht – „Tötung auf Verlangen durch Unterlassen“. Es berichten viele Medien, u. a. die „Berliner Zeitung“ am 12. Januar 2018.
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