Die hitzige Diskussion um die Änderung des ärztlichen Standesrechts geht in eine neue Runde: Nun hat Dr. Frank Ulrich Montgomery, Päsident der Hamburger Ärztekammer und Vizepräsident der Bundesärztekammer (BÄK), einen neuen, restriktiveren Textentwurf vorgelegt. Darin heißt es: "Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten."
Damit wäre die erhoffte geringfügige Liberalisierung, wie sie in den von BÄK-Präsident Professor Hoppe im Februar vorgelegten Neuformulierungen der "Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung" durchschimmerte, vom Tisch - aber nur, falls die Delegierten auf dem Deutschen Ärztetag (31. Mai bis 3. Juni 2011) zustimmen.
In einem Offenen Brief hatte DGHS-Präsidentin Elke Baezner an die Delegierten appelliert, den Neu-Formulierungen vom Februar zuzustimmen. Diese lauteten: "Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe", ohne von einem ausdrücklichen Verbot zu sprechen. Baezner gab in diesem Schreiben den Ärzten die Überlegung zu bedenken, in Ausnahmefällen einen ärztlich assistierten Suizid als persönliche Gewissensentscheidung zu bewerten und zu respektieren.
Was meinen Sie? Sollte das Verbot der ärztlichen Hilfe zur Selbsttötung Eingang in das Berufsrecht finden? Stimmen Sie <link http: iqb-info.de>hier ab!