Sterbehilfe: „Ärzte, lasst Euch nichts verbieten!“

DGHS protestiert auf Deutschem Ärztetag in Hannover für Gewissensfreiheit deutscher Mediziner bei der Freitodhilfe

Am 28. Mai, 10 Uhr, begann der diesj€hrige Deutsche Ärztetag, diesmal im Congress-Centrum Hannover. Jedes Jahr versammelt die Bundes€ärztekammer ihre Delegierten, um ‚über grunds€ätzliche Fragen des €ärztlichen Berufsstandes zu befinden. Vor genau zwei  Jahren wurde die f‚ür uns vƒöllig unverst€ändliche Änderung in der Musterberufsordnung (MBO) beschlossen: „Sie d‚ürfen keine Hilfe zur Selbsttöttung leisten.“ (Art. 16 MBO). Dieser Formulierung war allerdings lediglich die H€älfte aller Landes€ärztekammern gefolgt.
Die  Deutsche Gesellschaft f‚ür Humanes Sterben (DGHS) e.V. hä€lt nach wie vor dieses Verbot f‚ür lebensfern, falsch und ohnehin verfassungswidrig, da die Gewissensfreiheit durch das  Grundgesetz gew€ährleistet ist. Kritische juristische Gutachten sowie die viel beachtete DGHS-Unterschriftenkampagne „Ärztliche Freitodhilfe: Nur mein Gewissen darf entscheiden!“, der einige hundert Mediziner folgten, konnten die Kammerpr€äsidenten bislang nicht zum Umdenken bewegen.
Deshalb waren wir am Erƒöffnungstag ab 9 Uhr vor dem Kuppelsaal des Congress-Centrums, um unseren Protest gegen diese ethische Bastapolitik der Berufsvertretung und zu tun. Die DGHS vertritt das Recht jedes Menschen auf Selbstbestimmung bis zum  Lebensende. Das hei†ßt auch, dass es der persƒönlichen Entscheidung des Kranken ‚überlassen sein muss, sich f‚ür eine palliative Behandlung oder aber fü‚r einen (€ärztlich,  also professionell) assistierten Freitod zu entscheiden. Beide Wege m‚üssen dem Kranken offen stehen – ohne jede moralische Wertung. Und der (€ärztliche) Helfer muss bei einer  frei verantworteten Entscheidung vor straf- und berufsrechtlicher Verfolgung sicher sein.  Ein Drittel der deutschen ārzteschaft wü‚rde den €ärztlich assistierten Suizid als Ultima Ratio respektieren und unterst‚ützen.
Wir fordern: Ärzte, lasst euch nichts verbieten! Professor Montgomery, nehmen Sie das Verbot der €ärztlichen Freitodbegleitung zur‚ück!

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