Am 28. Mai, 10 Uhr, begann der diesjhrige Deutsche Ärztetag, diesmal im Congress-Centrum Hannover. Jedes Jahr versammelt die Bundesärztekammer ihre Delegierten, um über grundsätzliche Fragen des ärztlichen Berufsstandes zu befinden. Vor genau zwei Jahren wurde die für uns völlig unverständliche Änderung in der Musterberufsordnung (MBO) beschlossen: „Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttöttung leisten.“ (Art. 16 MBO). Dieser Formulierung war allerdings lediglich die Hälfte aller Landesärztekammern gefolgt.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. hält nach wie vor dieses Verbot für lebensfern, falsch und ohnehin verfassungswidrig, da die Gewissensfreiheit durch das Grundgesetz gewährleistet ist. Kritische juristische Gutachten sowie die viel beachtete DGHS-Unterschriftenkampagne „Ärztliche Freitodhilfe: Nur mein Gewissen darf entscheiden!“, der einige hundert Mediziner folgten, konnten die Kammerpräsidenten bislang nicht zum Umdenken bewegen.
Deshalb waren wir am Eröffnungstag ab 9 Uhr vor dem Kuppelsaal des Congress-Centrums, um unseren Protest gegen diese ethische Bastapolitik der Berufsvertretung und zu tun. Die DGHS vertritt das Recht jedes Menschen auf Selbstbestimmung bis zum Lebensende. Das heißt auch, dass es der persönlichen Entscheidung des Kranken überlassen sein muss, sich für eine palliative Behandlung oder aber für einen (ärztlich, also professionell) assistierten Freitod zu entscheiden. Beide Wege müssen dem Kranken offen stehen – ohne jede moralische Wertung. Und der (ärztliche) Helfer muss bei einer frei verantworteten Entscheidung vor straf- und berufsrechtlicher Verfolgung sicher sein. Ein Drittel der deutschen Ärzteschaft würde den ärztlich assistierten Suizid als Ultima Ratio respektieren und unterstützen.
Wir fordern: Ärzte, lasst euch nichts verbieten! Professor Montgomery, nehmen Sie das Verbot der ärztlichen Freitodbegleitung zurück!
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