Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es sich dringend empfiehlt, den vorliegenden Referentenentwurf so zu modifizieren, dass freiverantwortlich agierende Bürgerinnen und Bürger (,,Sterbewillige"), die ihr Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben wahrnehmen – oder sich dazu auch nur erst einmal informieren – wollen, diese darin nicht behindert werden und sich unnötigem Legitimationsdruck ausgesetzt sehen. Menschen in suizidalen Krisen benötigen dringend niedrigschwellige und landesweit verfügbare Unterstützung. Es wäre allerdings ein fataler Konstruktionsfehler, die Differenzierung zwischen der letztgenannten Gruppe und den freiverantwortlich handelnden Sterbewilligen nicht oder nur unzureichend in Theorie und Praxis zu vollziehen. Das Resultat wäre letztlich nicht eine Stärkung der nationalen Suizidprävention, sondern deren Schwächung.
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Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention