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Es kann jeden treffen: Durch einen Unfall oder eine Erkrankung ist ein Mensch plötzlich nicht mehr in der Lage, einer empfohlenen medizinischen Maßnahme zuzustimmen oder sie abzulehnen. Für alleinstehende Personen, die für eine solche Situation keine Vertrauensperson angegeben haben, entscheidet dann ein gesetzlicher Betreuer: ein Fremder, der weder den Menschen und schon gar nicht dessen Willen kennt. Das kann vermieden werden, wenn rechtzeitig ein Bevollmächtigter benannt ist.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. hat deshalb als besonderes Angebot für ihre Mitglieder eine Bevollmächtigten-Börse ins Leben gerufen. DGHS-Präsident Professor Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher: „Viele unserer Mitglieder sind alleinstehend oder haben keine geeignete Vertrauensperson in ihrem Bekanntenkreis. Dieses neue Angebot ist vor knapp einem Jahr gestartet und bereits gut angenommen worden.“ Über die DGHS-Bevollmächtigen-Börse werden Freiwillige, die eine Bevollmächtigung in Wohnortnähe übernehmen würden, mit Suchenden zusammengebracht.
Die Börse beruht auf Gegenseitigkeit. Jedes DGHS-Mitglied kann sich online als Bevollmächtigte/r registrieren lassen und selbst auch suchen. „Da viele DGHS-Mitglieder auf der Suche nach einem Bevollmächtigten sind, freuen wir uns vor allem über Mitglieder, die sich für andere Menschen als Bevollmächtigte zur Verfügung stellen“, ergänzt Präsidiumsmitglied Michael Wardenga, der selbst diese Tätigkeit ausübt. Aus seiner Sicht sollte ein Bevollmächtigter neben Lebenserfahrung, Empathie, Durchsetzungsfähigkeit und Gesundheit auch die Bereitschaft mitbringen, sich für diese Aufgabe entsprechend aus- und weiterbilden zu lassen. Die DGHS bietet eigens hierfür Schulungen an.
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