Rückblick auf Tagung "Die Freiheit zu sterben" am 14.4.2011

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben und die Humanistische Union hatten am 14. April 2011 zu einer Tagung „Die Freiheit zu sterben – 2“ in die Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin-Mitte eingeladen, die dem „Nachdenken über assistierten Suizid und aktive Sterbehilfe“ gewidmet war. Erörtert wurden vor rund 150 Interessierten die verfassungsrechtliche Grundlage aller Formen der Sterbehilfe, die Aspekte im Strafrecht und die Sicht der Ärzte – ergänzt durch einen Blick über die Grenzen, in die Schweiz und die Niederlanden. Dabei wurde deutlich, dass es Regelungsbedarf gerade beim ärztlich assistierten Suizid in Deutschland gibt, um für die Ärzte Rechtssicherheit zu schaffen. (Klicken Sie bitte <link file:501 _blank>hier, um ein Foto von der Veranstaltung zu sehen, Bild: briti bay).

Dass es einen Bedarf an einer öffentlichen Debatte über die Sterbehilfe gibt, betonte Dr. Andreas Poltermann, zuständiger Referatsleiter der Heinrich-Böll-Stiftung, bei seiner Begrüßung. Die unterschiedlichen Positionen ließ die Stiftung dazu auf dem eigens eingerichteten Internetportal <link http: www.sterbehilfe.fuerundwider.org>www.sterbehilfe.fuerundwider.org abbilden.

Professorin Dr. Rosemarie Will, Präsidentin der Humanistischen Union (HU) erinnerte daran, dass die HU schon einmal einen Reformvorschlag für den Strafrechtsparagrafen 216 (Tötung auf Verlangen) vorgelegt hatte.

DGHS-Präsidentin Elke Baezner betonte: „Sich mit dem Sterben zu beschäftigen, ist eines der letzten Tabuthemen.“ Es seien aber keineswegs immer Schmerzen der Alleinauslöser, um den Wunsch nach Hilfe beim Sterben entstehen lassen. Allzu oft sei ein Zustand von Abhängigkeit und Hilflosigkeit erreicht, der mit dem Würdeempfinden des Einzelnen nicht mehr in Einklang zu bringen ist. Die DGHS wolle Menschenrechte wahren, keine Fremdbestimmung, sondern Selbstbestimmung in Eigenverantwortung. Mit Blick auf den bevorstehenden Ärztetag appellierte Elke Baezner an die Ärzte, sich der Möglichkeit des assistierten Suizids zu öffnen. Schließlich könne doch niemand wollen, dass sich schwerstkranke Menschen vor einen Zug oder vom Hochhaus stürzen, nur weil sie nicht auf entsprechende Hilfestellung durch den Arzt im Endstadium ihrer Krankheit hoffen könnten.  Lesen Sie <link file:487 _blank>hier einen ausführlichen Bericht (pdf-Datei).