Rechtssicherheit für Ärzte, die beim Freitod helfen!

Petition von Elke Baezner, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V.

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Die Bundesregierung sollte klare Regeln für die Sorgfaltskriterien schaffen, nach denen ein Arzt einem Patienten bei einem wohlüberlegten, selbstbestimmten Freitod helfen darf. Nur so kann denjenigen todkranken Menschen, denen die Palliativmedizin nicht mehr helfen kann oder die diese Hilfe ablehnen, ein Abschied in Würde ermöglicht werden. Ärzte, die verantwortungsbewusst und ihrem Gewissen verantwortlich, einem solchen Patienten diese Art von legaler Sterbehilfe gewähren, also Freitodhilfe, bei der die Tatherrschaft bis zum Schluss beim Sterbewilligen liegt, dürfen keine strafrechtlichen Sanktionen wegen unterlassener Hilfeleistung (§ 323 c) oder gar geschäftsmäßiger Sterbehilfe (angedacht von der CDU-Fraktion als § 217 StGB) befürchten müssen.
Ich fordere nicht die Freigabe der – verbotenen - aktiven direkten Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen), sondern die Möglichkeit der Wahlfreiheit und die Chance auf ein selbstbestimmtes Sterben – auf Wunsch mit ärztlicher Hilfe. Viele Menschen haben unsere bisherigen Unterschriftenkampagnen für Gewissensfreiheit bereits unterstützt. Zudem haben wir bei der Berufsvertretung der Ärzte, der Bundes-Ärztekammer, protestiert. Auch der Appell „www.pro-sterbehilfe.de“ des bekennende Freitodhelfers Uwe-Christian Arnold blieb nicht ungehört. Nun ist es an der nächsten Bundesregierung, keine neuen Verbotsregeln zu schaffen, sondern konstruktiv die Sorgfaltskriterien für helfende Ärzte zu bestimmen. Denn Patienten wie Ärzte brauchen Rechtssicherheit.

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Am 2. November 2013, wenn Europa den „International Day for the  Right to Die in Dignity“  begeht, wollen wir möglichst viele Unterzeichner zählen können!