Am 10. März 2020 traf sich der Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), Prof. Robert Roßbruch, mit dem stellvertretenden gesundheitspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und ehemaligen Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses sowie derzeitigen Opferbeauftragten der Bundesregierung, Prof. Dr. jur. Edgar Franke, in dessen Abgeordnetenbüro im Paul-Löbe-Haus in Berlin. Zweck des Treffens war ein Informations- und Meinungsaustausch über die rechtlichen und politischen Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020. Bekanntlich hatte das Bundesverfassungsgericht in diesem Urteil die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) aufgrund ihrer Verfassungswidrigkeit für nichtig erklärt. Beide begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als einen großen Tag für das Selbstbestimmungsrecht bis zum Lebensende. Franke hatte seinerzeit zusammen mit Katja Keul (Bündnis90/Die Grünen), Brigitte Zypries (SPD und ehemalige Justizministerin) und Dr. Gesine Lötzsch (Die Linke) einen eigenen Antrag vorgelegt, der im Wesentlichen zum Inhalt hatte, keine gesetzlichen Änderungen vorzunehmen.
Zwar steht es nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dem Gesetzgeber frei, ein prozedurales Sicherungskonzept zu entwickeln, beide Diskutanten schließen sich jedoch der Auffassung des Bundesjustizministeriums an, das gegenwärtig kein dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Denn zum einen ist mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wieder der Zustand vor der Regelung des § 217 StGB im Jahr 2015 eingetreten. Zum anderen warnen beide vor wenig durchdachte gesetzgeberische Schnellschüsse. Vielmehr sollte man erst einmal abwarten, wie sich die Suizidhilfe in Deutschland entwickelt, um dann gegebenenfalls notwendig werdende regulatorische Maßnahmen zu ergreifen.