Noch in diesem Jahr will der Bundestag ein "Patientenrechtegesetz" auf den Weg bringen. Am Freitag, 8. April 2011, wird dazu im Bundestag beraten. Das dazu vom Patientenbeauftragen der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), am 22. März vorgelegte <link file:493 _blank>Grundlagenpapier sieht eine Beweislastumkehr zugunsten des Patienten nur in groben Fällen vor. In der Regel muss ein Patient nach wie vor dem Arzt einen möglichen Behandlungsfehler nachweisen. Dazu wendet er sich an die zuständige Landesärztekammer, die ein Schlichtungsverfahren einleitet. Diese Verfahren sollen mit dem Gesetz vereinheitlicht werden.
Das Gesetz soll auch Regelungen enthalten, um Opfer von Behandlungsfehlern schneller und bürokratischer zu entschädigen. Einen Entschädigungsfonds sieht der Entwurf allerdings nicht mehr vor. Zudem sollen Mitarbeiter von Krankenhäusern und Arztpraxen stärker ermuntert werden, Fehler zu melden, ohne dass ihnen dadurch persönliche Nachteile entstehen.
Ziel des seit längerem diskutierten Gesetzes soll es sein, die Rechte von Patienten zu stärken.