Die Bundesregierung legt am 16. Januar 2012 das lang erwartete Patientenrechte-Gesetz als Entwurf vor. Vor allem die Einzelheiten für Behandlungsverträge werden darin geregelt sowie die Entschädigung bei Behandlungsfehlern. Das neue Gesetz soll im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert werden, aber nur für gesetzlich Versicherte gelten.
Für Patienten besonders bedeutsam kann es werden, falls die Beweislast bei Behandlungsfehlern auf die Ärzte übergeht. Das heißt, dass nicht der Patient dem Arzt einen Fehler nachweisen muss, sondern der Arzt müsste darlegen, dass er keine Pflichtverletzung begangen hat.