Das Veto durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zieht den einen jahrelangen Streit weiter in die Länge: Frankreichs Oberstes Verwaltungsgericht hatte für einen querschnittsgelähmten 38-Jährigen passive Sterbehilfe zugelassen. Der Staatsrat in Paris stimmte noch am Dienstag zu, dass die künstliche Ernährung des Mannes beendet wird, wie dies dessen Ärzte, seine Frau, sechs Geschwister und ein Neffe gefordert hatten. Die Eltern und zwei andere Geschwister wollen die künstliche Ernährung fortsetzen und zogen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dieser stoppte die Entscheidung tags drauf.
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