Organspende wird nicht grundlegend geändert

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Einführung einer doppelten Widerspruchlösung abgelehnt. Die Abgeordneten entschieden sich am16.01.2020 nach zweistündiger Debatte mehrheitlich für das Gesetz von einer Abgeordneten-Gruppe um Annalena Baerbock, das die Zustimmung erhöhen will und ein Online-Register einführt.

Was man jetzt zur Organspende wissen muss

Die Zustimmungslösung ist eine Weiterentwicklung der aktuell geltenden Entscheidungsregelung. Sie setzt stärker auf die Aufklärung der Bevölkerung und darauf, dass das 2019 geänderte Transplantationsgesetz ausreicht, um die Zahl der Organspender zu erhöhen.
Es wird ein bundesweites Online-Register geben, in dem die Entscheidung zur Organspende dokumentiert wird. Bürger sollen sie dort einfach und schnell selbst eintragen, ändern und widerrufen können. Hausärzte sollen ihre Patienten zur Organspende beraten und zu einer Entscheidung ermutigen. Außerdem: Jeder, der seinen Personalausweis erneuern lässt, soll nach seiner Einstellung gefragt werden. Ärzte wüssten so im Notfall schneller als bisher, ob der jeweilige Patient einer Organspende zugestimmt hat oder nicht. Die Rolle der Angehörigen verändert sich mit der Zustimmungslösung nicht – sie könnten immer noch über eine Organspende entscheiden, wenn der Wille des Patienten nicht bekannt ist.
Mit dem Online-Register wird der Organspende-Ausweis theoretisch überflüssig: Die Ärzte können NUN online nachschauen, ob der oder die Betreffende als Organspender/in vermerkt ist. Der Organspende-Ausweis wird aber dennoch bleiben. Er wird sogar in dem nun beschlossenen Gesetzentwurf explizit erwähnt: Behörden sollen allen Menschen, die einen neuen Pass oder Personalausweis beantragen, einen ausfüllbaren Organspende-Ausweis mitgeben. Damit ist der Organspende-Ausweis ein zusätzliches System neben dem Online-Register, um sicherzustellen, dass ein Spendenwilliger auch als Spender erkannt wird.

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