Der Verfassungsgerichtshof (VfGH), das österreichische Pendant zum deutschen Bundesverfassungsgericht, verhandelt am 19. September 2024 erneut zum Thema Sterbehilfe. Ein Verein und vier Personen, darunter zwei Schwerkranke und ein Arzt, halten das Sterbeverfügungsgesetz sowie Bestimmungen des 2022 geänderten Strafgesetzbuchs zur „Mitwirkung an der Selbsttötung“ für verfassungswidrig. Unter anderem seien die Einschränkung der Zulässigkeit der Suizidhilfe auf unheilbar Kranke sachlich nicht begründet und die Hürden für die Inanspruchnahme zu hoch. Der VfGH hat erst im Dezember 2020 auf Antrag von unter anderem denselben zwei Schwerkranken Bestimmungen des Strafgesetzbuchs in Bezug auf Hilfeleistung zum Selbstmord als verfassungswidrig aufgehoben. Die schwarz-grüne Regierung in Wien reagierte darauf mit dem Sterbeverfügungsgesetz (StVfG). Wer in Österreich sein Leben selbst beenden möchte, kann demnach unter bestimmten Voraussetzungen eine Sterbeverfügung errichten: Dafür muss die sterbewillige Person an einer unheilbaren, zum Tod führenden Krankheit oder an einer schweren, dauerhaften Krankheit mit anhaltenden Symptomen leiden.
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