Österreich hat am 16.12.2021 ein Sterbehilfe-Gesetz verabschiedet. Danach kann ein Mensch eine sog. Sterbeverfügung aufsetzen, aber nur, wenn eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt und zwei Ärzte die Einwilligungsfähigkeit und den Entschluss, aus dem Leben zu gehen, bestätigen. Das benötigte Medikament wird über die Apotheken ausgegeben. Bei Nichtverwendung muss es zurückgegeben werden. Das Gesetz soll ab 1. Januar 2022 gelten. Vorangegangen war eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (dem Pendant zum deutschen Bundesverfassungsgericht) im Jahr 2020, dass ein Gesetz zur Strafbarkeit Suizidhilfe nicht verfassungsgemäß sei.
Gesetzestext (Entwurf als PDF)
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