Neuigkeiten der DGHS

Die Hinterlegung von Patientenverfügungen und (auf Wunsch) der Online-Abruf über den DGHS-Notfall-Ausweis (Plastikkarte oder QR-Code) wird künftig nur noch Vereinsmitgliedern ermöglicht. Bislang konnten auch Nicht-Mitglieder Patientenverfügungen bei der Zentrale für Patientenschutz der DGHS e.V. zur Hinterlegung einreichen. Das Nutzen des Notfall-Ausweises ist im jährlichen Mitgliedsbeitrag enthalten.

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