Ab dem 10. Dezember 2015 ist das neue Strafgesetz § 217 Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung) in Kraft. Das trotz massiver Proteste der DGHS und vieler anderer Organisationen und Persönlichkeiten am 6. November im Bundestag beschlossene Gesetz verhindert künftig die Tätigkeit von professionellen Sterbehelfern.
Andere Formen der Sterbebegleitung sind von der verschärften Rechtslage unberührt.
Wenn Sie sich vor sterbensverlängernden Maßnahmen im schweren Krankheitsfall schützen möchten, füllen Sie unbedingt eine Patientenverfügung aus, die Sie gerne bei der DGHS hinterlegen können. Beim Ausfüllen helfen unsere ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter unseren Mitgliedern gerne im Einzelgespräch.
<link file:2152 _blank download file>...§ 217 im Wortlaut
<link file:2154 download file>...Abgeordnete, die für § 217 gestimmt haben
<link service.html _blank internal-link internal link in current>...DGHS-Serviceleistungen im Überblick
<link http: www.abgeordnetenwatch.de verbot_von_geschaeftsmaessiger_sterbehilfe-1105-773.html _blank external-link-new-window external link in new>...Abstimmung bei abgeordnetenwatch.de
<link file:2151 _blank download file>...Plenarprotokoll vom Tag der Abstimmung (6.11.2015)
Datum