Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat am 20. Januar 2011 die Klage eines Schweizers abgewiesen, der das Medikament Natrium-Pentobarbital (NaP) verschrieben haben wollte. Der EGMR urteilte, ein Mensch habe zwar die Freiheit, über Zeitpunkt und Art seines Todes selbst zu bestimmen. Jedoch leite sich daraus nicht die "positive Verpflichtung" eines Staates ab, seinen Bürgern eine tödliche Medikamentendosis zur Verfügung zu stellen. In einer <link>Presse-Information vom 21. Januar 2011 fordert DGHS-Präsidentin Elke Baezner, dass Ärzte in Deutschland dieses Mittel als "legale Möglichkeit der Freitodhilfe" verschreiben dürfen.
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