Am Donnerstagvormittag, 6.Juli 2023, hat der Deutsche Bundestag (Tagesordnungspunkt 5) über die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe zur Regelung der Suizidhilfe abgestimmt. Keiner der beiden vorliegenden Gesetzesentwürfe erhielt eine Mehrheit. Verabschiedet wurde aber eine Handlungsaufforderung an die Regierung, die Suizidprävention per Gesetz zu verstärken.
Damit bleibt die bislang geltende Rechtslage bestehen: Suizidhilfe kann in Anspruch genommen werden, sofern sie angeboten wird. Entscheidend für die Straffreiheit der Helfenden ist, dass die Freiverantwortlichkeit, Konstanz und Wohlerwogenheit des Sterbewunsches gegeben war.
Der eine Gesetzentwurf der Abgeordneten Lars Castellucci/Ansgar Heveling/Konstantin von Notz/Petra Pau et al. sah einen erneuten § 217 StGB vor.
Der Gesetzentwurf der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr/Renate Künast/Petra Sitte/Helge Lindh et al., sah die Einrichtung von landesweiten Beratungsstellen vor.
Die ganze Debatte vom 6. Juli kann über die Mediathek der Bundestags-Website nochmals angesehen werden.
Neuer Anlauf für ein Gesetz?
Während einige Politiker sagen, dass nun Richterrecht die weitere Entwicklung prägen werde, gibt es auch Stimmen, die einen neuen Anlauf für eine Gesetzgebung ankündigen. So sagte der SPD-Abgeordnete Prof. Dr. Lars Castellucci, er werde nach der parlamentarischen Sommerpause an einem neuen Entwurf arbeiten.
Prof. Dr. Alena Buyx, Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, äußerte in einem Interview, dass sie den Wunsch nach einer Gesetzgebung sehe und es deshalb begrüße, wenn es einen erneuten Vorschlag gebe.
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