Der Steglitzer Hausarzt Christoph T. ist am Donnerstag, 8. März 2018, vom Berliner Landgericht vom Vorwurf der Tötung auf Verlangen durch Unterlassen freigesprochen worden. Der 68-Jährige hatte einer 44 Jahre alten und unheilbar kranken Patientin, die er lange kannte, bei ihrem Suizid geholfen, habe sich dabei aber nicht strafbar gemacht, entschied das Gericht. Dem Arzt sei kein „aktives Tun" nach Eintritt der Bewusstlosigkeit der Patientin vorzuwerfen. Der Patientenwille sei zu achten, so die Vorsitzende Richterin.
Eine Woche später legte die Staatsanwaltschaft Revision ein – das Verfahren geht jetzt noch bis zum Bundesgerichtshof (BGH). Alle Hintergründe zum Gerichtsprozess lesen Sie in der DGHS-Verbandszeitschrift „Humanes Leben – Humanes Sterben“ (2018-2), S. 10 f.
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